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Archiv-Artikel

CDU bedauert BVG-Urteil

bremen taz ■ Rolf Herderhorst, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die vorbeugende Telefonüberwachung durch die Polizei nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. „Zum Glück wird eine präventive Telekommunikationsüberwachung dadurch nicht vollständig ausgeschlossen“, so Herderhorst. Es genüge nicht, mit der Überwachung zu beginnen, wenn bereits Straftaten begangen wurden.