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CDU: Verfassungsbeschwerde?

Der Hamburger CDU-Abgeordnete Ralf-Dieter Fischer, Vorsitzender des Rechtsauschusses in der Bürgerschaft, prüft eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts. Das hatte im April die Bürgerschaftswahl 1992 wegen undemokratischer Kandidatenaufstellung bei der CDU für ungültig erklärt und Neuwahlen angeordnet. Den Richtern wirft Fischer vor, daß seine persönlichen Grundrechte als Abgeordneter verletzt worden seien. Das Urteil treffe nicht nur die Parteien, sondern jeden Abgeordneten. So habe er einen Mietvertrag für sein Büro und Arbeitsverträge mit seinen Mitarbeitern über vier Jahre abgeschlossen. Darauf habe er die Hamburger Verfassungsrichter hinweisen wollen, er sei aber nicht geladen worden. Bis Freitag will Fischer entscheiden, ob er in Karlsruhe eine Einstweilige Anordnung gegen das Urteil beantragen wird. dpa

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