CDU-Kompromiss zur Frauenquote: Gleichberechtigung nicht vor 2020
Das CDU-Präsidium einigt sich darauf, die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte der DAX-Unternehmen anzustreben – ab dem Jahr 2020.
Bild: dpa
BERLIN afp/rtr | Angesichts des Streits um die Bundestagsabstimmung zur Frauenquote hat sich die CDU am Montag auf einen Kompromiss verständigt. „Es gibt einen guten Kompromiss“, sagte CDU-Vize Julia Klöckner am Montag in Berlin. Demnach soll eine gesetzliche Frauenquote ab dem Jahr 2020 ins Wahlprogramm der Partei aufgenommen werden. Bisher war die CDU für die Flexiquote, die keine allgemeinverbindlichen Frauenquoten für Unternehmen vorsah.
In der schwarz-gelben Koalition erwägen einige Befürworterinnen einer festen Quote, am Donnerstag für den Quoten-Antrag der Opposition zu stimmen und ihm so womöglich zu einer Mehrheit zu verhelfen. Dem Entwurf hatte der Bundesrat bereits im September vergangenen Jahres zugestimmt. Dafür waren auch zwei CDU-geführte Länder. Demnach soll in zwei Stufen bis Januar 2023 eine Mindestquote für Frauen von 40 Prozent in den Aufsichts- und Verwaltungsräten großer Unternehmen eingeführt werden.
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat derweil eine geschlossene Haltung der Koalition bei der Bundestags-Abstimmung über die Frauenquote in Aufsichtsräten angemahnt. „Die eiserne Grundregel jeder Koalition ist: Es gibt keine wechselnden Mehrheiten“, sagte Brüderle am Montag in Berlin nach einer Fraktionsklausur.
Vor der Abstimmung am Donnerstag haben mehrere Abgeordnete der Unions-Fraktion angekündigt, für einen Gesetzentwurf des SPD-regierten Hamburgs zu stimmen. Dieser sieht eine gesetzliche Frauenquote vor. Union und FDP lehnen dies eigentlich ab.
Zu möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen sagte Brüderle, ihm seien zwei Personen in seiner Fraktion bekannt, die erwögen, für den Gesetzentwurf zu stimmen. Mit diesen sei man „in einem freundschaftlichen Dialog“. In Richtung des Koalitionspartners sagte er: „Mein Vertrauen, dass die Union ihre Probleme gut löst, ist ungebrochen.“
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