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CDU BrandenburgJunghanns steht mit Rücken zur Mauer

Brandenburgs Wirtschaftsminister Junghanns (CDU) gerät unter Druck. Weil er 1989 die Berliner Mauer lobte, fordert die Junge Union seinen Rücktritt.

In der Politik ist es oft nicht leicht, zwischen kühler Taktik und echter Empörung zu unterscheiden. Besonders schwer fällt dies im Streit um alte Äußerungen des heutigen brandenburgischen Wirtschaftsministers Ulrich Junghanns (CDU). Das Magazin Cicero zitiert in seiner Augustausgabe einen Artikel, den der damals 33-Jährige Anfang Juli 1989 für das Bauernecho schrieb. Damals war Junghanns Berliner Bezirksvorsitzender der Bauernpartei der DDR, das Bauernecho die Parteizeitung. In seinem Text rechtfertigte der Blockparteimann die Existenz der Berliner Mauer. Nun fordern mehrere Landesverbände der Jungen Union (JU) seinen Rücktritt, und argwöhnische Beobachter vermuten hinter der scheinbaren Enthüllung einen parteiinternen Machtkampf.

In dem Parteizeitungsartikel schrieb Junghanns laut Cicero: "Was die Mauer betrifft, so lassen wir uns nicht deren Schutzfunktion ausreden - ganz einfach, weil wir den Schutz spüren vor all dem, was hinter der Mauer jetzt an brauner Pest wuchert."

Das Erstaunliche daran sind weniger die regimetreuen Äußerungen. Die sind seit geraumer Zeit bekannt. Bereits vor dem CDU-Landesparteitag Ende Januar erschienen sie auf der Wikipedia-Seite, die Junghanns porträtiert. Damals konnte der Wirtschaftsminister sich nur äußerst knapp gegen seinen Konkurrenten Sven Petke durchsetzen. Der Landesverband gilt seither als gespalten zwischen jüngeren Anhängern von Petke und dem Lager um Junghanns, dem Wunschnachfolger des CDU-Patriarchen Jörg Schönbohm. Immer wieder wird dem unterlegenen Petke nachgesagt, er wolle Junghanns demontieren.

Vermutlich hatte Junghanns Petke im Sinn, als er sich genervt zu den Vorwürfen äußerte. "Unregelmäßig, in welcher Mission auch immer, wird mir dieser Artikel und damit exemplarisch meine frühere Tätigkeit in der ehemaligen ostdeutschen Bauernpartei vorgehalten. Dieselbe ist hinlänglich bekannt - mit dem politischen Blick zurück vor allem für mich selbst ebenso unveränderbar wie heilsam."

Bereits seit Mittwoch fordern die Verbände der Jungen Union (JU) Berlin und Nordrhein-Westfalen Junghanns' Rücktritt von allen Ämtern. Ein damals 33-Jähriger könne sich "weder auf jugendlichen Übermut, Unüberlegtheit noch auf die politische Situation berufen", urteilte der Berliner JU-Vorsitzende Florian Drach. Wer den Westteil Berlins als "braune Pest" umschreibe, verhöhne die SED- und Teilungs-Opfer und stehe "im Widerspruch zu den Grundsätzen der CDU". Hingegen winkte Brandenburgs JU-Chef Jan Redmann ab: Junghanns' Aussage sei eine "ganz alte Kamelle". Die JU-Kollegen aus Nordrhein-Westfalen hätten wohl Langeweile.

Was hinter dieser Posse steckt, bleibt schwer zu durchschauen. Zwar liegt es vielen Beobachtern nahe, Petke-Anhänger für die Aktion verantwortlich zu machen. Doch sind die Informationen seit langem bekannt. Der Machtkampf in Brandenburgs Union geht im Stillen weiter. Petke, immerhin Junghanns' Stellvertreter als CDU-Landeschef, war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch die Berliner Parteifreunde schwiegen.

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4 Kommentare

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  • KA
    Karl Alich

    Lobet da noch wer im Jahre 2005 die Mauer?

    Für den 5. Senat des BGH - V ZR 83/05 ? sind unter Berufung auf die ständ. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht sogar noch im Jahre 2005 ?Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze? Verteidigungsmaßnahmen der DDR. Der Abriss von Häusern entlang der Mauer, die West-Berlin umgab, war aus Sicht des BGH eine Maßnahme zur Sicherung der Staatsgrenze. Hört, hört ! Hört man da nicht den Bundesfiskus?

    Wenn es nach der heute herrschenden Rechtsprechung der BRD hat Junghanns doch recht mit seinen Äußerungen aus dem Jahre 1989!

    Vergleicht man den einfach nur peinlichen Mauerhymnus von Junghanns aus dem Jahre 1989 mit den Motiven zur Rechtfertigung der Mauer durch den BGH im Jahre 2005, so ist mir der Junghanns noch westlich sympathischer. Jedenfalls darf einem Junghanns doch im Jahre 1989 billig sein, was dem BGH im Jahre 2005 recht ist.

     

     

    Karl Alich, Rechtsanwalt in Berlin

    Kurfürstendamm 179, 10707 Berlin

    karlalich@web.de

    0177/244 66 46

     

     

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  • KA
    Karl Alich

    Lobet da noch wer im Jahre 2005 die Mauer?

    Für den 5. Senat des BGH - V ZR 83/05 ? sind unter Berufung auf die ständ. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht sogar noch im Jahre 2005 ?Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze? Verteidigungsmaßnahmen der DDR. Der Abriss von Häusern entlang der Mauer, die West-Berlin umgab, war aus Sicht des BGH eine Maßnahme zur Sicherung der Staatsgrenze. Hört, hört ! Hört man da nicht den Bundesfiskus?

    Wenn es nach der heute herrschenden Rechtsprechung der BRD hat Junghanns doch recht mit seinen Äußerungen aus dem Jahre 1989!

    Vergleicht man den einfach nur peinlichen Mauerhymnus von Junghanns aus dem Jahre 1989 mit den Motiven zur Rechtfertigung der Mauer durch den BGH im Jahre 2005, so ist mir der Junghanns noch westlich sympathischer. Jedenfalls darf einem Junghanns doch im Jahre 1989 billig sein, was dem BGH im Jahre 2005 recht ist.

     

     

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    Lobet da noch wer im Jahre 2005 die Mauer?

    Für den 5. Senat des BGH - V ZR 83/05 ? sind unter Berufung auf die ständ. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht sogar noch im Jahre 2005 ?Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze? Verteidigungsmaßnahmen der DDR. Der Abriss von Häusern entlang der Mauer, die West-Berlin umgab, war aus Sicht des BGH eine Maßnahme zur Sicherung der Staatsgrenze. Hört, hört ! Hört man da nicht den Bundesfiskus?

    Wenn es nach der heute herrschenden Rechtsprechung der BRD hat Junghanns doch recht mit seinen Äußerungen aus dem Jahre 1989!

    Vergleicht man den einfach nur peinlichen Mauerhymnus von Junghanns aus dem Jahre 1989 mit den Motiven zur Rechtfertigung der Mauer durch den BGH im Jahre 2005, so ist mir der Junghanns noch westlich sympathischer. Jedenfalls darf einem Junghanns doch im Jahre 1989 billig sein, was dem BGH im Jahre 2005 recht ist.

     

     

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  • KA
    Karl Alich

    Lobet da noch wer im Jahre 2005 die Mauer?

    Für den 5. Senat des BGH - V ZR 83/05 ? sind unter Berufung auf die ständ. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht sogar noch im Jahre 2005 ?Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze? Verteidigungsmaßnahmen der DDR. Der Abriss von Häusern entlang der Mauer, die West-Berlin umgab, war aus Sicht des BGH eine Maßnahme zur Sicherung der Staatsgrenze. Hört, hört ! Hört man da nicht den Bundesfiskus?

    Wenn es nach der heute herrschenden Rechtsprechung der BRD hat Junghanns doch recht mit seinen Äußerungen aus dem Jahre 1989!

    Vergleicht man den einfach nur peinlichen Mauerhymnus von Junghanns aus dem Jahre 1989 mit den Motiven zur Rechtfertigung der Mauer durch den BGH im Jahre 2005, so ist mir der Junghanns noch westlich sympathischer. Jedenfalls darf einem Junghanns doch im Jahre 1989 billig sein, was dem BGH im Jahre 2005 recht ist.

     

     

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