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Archiv-Artikel

CDU: Ausländer dürfen nicht wählen

Integration Mit den Stimmen von Grünen, SPD und Linke wird ein Gesetz beschlossen, das Ausländern die Teilnahme an Wahlen im Land Bremen ermöglicht. Die CDU will dies nur für deutsche StaatsbürgerInnen

Von eib
Vom „Bürger in Wut“ wollte SPD-Fraktionschef Tschöpe wissen, ob er aus „völkischen Gründen“ gegen das Ausländer-Wahlrecht sei. Und provozierte damit die CDU.

Nach einer über eine Stunde währenden hitzigen Debatte in der Bremischen Bürgerschaft war der Fraktionsvorsitzende der SPD zufrieden. „Ich bedanke mich für die Klarstellung“, sagte Björn Tschöpe gestern zu seinem Parlamentskollegen Thomas Röwekamp von der CDU. Der hatte gerade klargestellt, warum seine Fraktion als einzige gegen das Gesetzesvorhaben stimmt, nach dem in Zukunft nicht mehr nur deutsche Staatsbürger an Wahlen im Land Bremen teilnehmen dürfen. Nur wer sich „zu unserem Staat bekennt“ – also die deutsche Staatsbürgerschaft erfolgreich beantragt hat – so Röwekamp, soll auch wählen dürfen.

Grüne, Linke und SPD wollen hingegen, dass auch EU-BürgerInnen die Mitglieder des Bremer Landtags wählen dürfen. Menschen aus anderen Ländern, die am Wahltag seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhalten und am Wahltag im Beiratsbereich eine Wohnung innehaben, sollen teilnahmeberechtigt sein für die Wahlen zu den Stadtteilparlamenten, den Beiräten. Bisher können EU-Ausländer nur an den Wahlen zur Stadtbürgerschaft teilnehmen. Weil ihre Teilnahme an Landtagswahlen – bundesweit ein Novum – verfassungsrechtlich problematisch wäre, soll der Staatsgerichtshof das gestern beschlossene Gesetz prüfen. Dieser wird es höchstwahrscheinlich an das Bundesverfassungsgericht weiterleiten.

Vom fraktionslosen „Bürger in Wut“ Jan Timke wollte SPD-Fraktionschef Tschöpe wissen, ob er eigentlich aus „völkischen Gründen“ gegen das Ausländer-Wahlrecht sei. Und provozierte damit die CDU, die sich mit angesprochen fühlte. „Ich verwahre mich für meine gesamte Fraktion gegen diese Unterstellung“, sagte CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp und kritisierte Tschöpe dafür, einen Begriff aus der NS-Terminologie verwendet zu haben. „Wir sind natürlich für eine weltoffene Gesellschaft.“ Aber wählen dürften nur die mit deutschem Pass.

Bis zu dieser Klarstellung hatte die CDU ausschließlich juristisch argumentiert – mit dem Verweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht 1990 nach einem Vorstoß von Schleswig-Holstein und Hamburg fest gestellt hatte, dass das Wahlrecht für Ausländer dem Grundgesetz widerspricht. In diesem heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

Linke, SPD und Grüne hielten dem gestern entgegen, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht in Stein gemeißelt seien, sondern die politische und gesellschaftliche Stimmung widerspiegeln würden. 1957 habe das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuchs bestätigt, der schwulen Sex unter Strafe gestellt hatte, erinnerte Tschöpe. „Und im Jahr 2002 hat es das Lebenspartnerschaftsgesetz als mit der Verfassung vereinbar erklärt!“

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kristina Vogt, hielt der CDU entgegen, dass die Hürden für die deutsche Staatsbürgerschaft für viele Menschen viel zu hoch seien. Sie forderte außerdem, das Landtags-Wahlrecht auch auf Nicht-EU-BürgerInnen auszudehnen – vorausgesetzt, das Bremer Gesetz habe vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand. eib