piwik no script img

Burka-Verbot in FrankreichStreit geht in die nächste Runde

Eine Frau beschimpft einen Polizisten, der sie wegen Tragens der Ganzkörperverschleierung notiert. Ein Gericht beschied nun: Bewährungsstrafe und 150 Euro Bußgeld.

PARIS ap | Nächste Runde im Streit über das französische Burka-Verbot: Ein Gericht in Paris verurteilte am Mittwoch eine Frau wegen Beleidigung eines Polizisten, der sie vergangenes Jahr wegen verbotenen Tragens des muslimischen Ganzkörperschleiers aufschreiben wollte.

Der Konflikt zwischen der Frau, ihrem Mann und der Polizei hatte damals Unruhen in der Pariser Vorstadt Trappes ausgelöst.

Nach Angaben ihres Anwalts Philippe Bataille verurteilte das Gericht die Frau nun zu 150 Euro Strafe und zu einer einmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Bataille argumentierte, das seit 2011 geltende Verbot, sich in der Öffentlichkeit vollkommen zu verschleiern, sei verfassungswidrig und müsse vom Verfassungsgericht überprüft werden. Das Pariser Gericht wies diesen Antrag am Mittwoch jedoch zurück.

Begründung für das damalige Gesetz war die strikte Trennung von Staat und Religion. Die Polizei verteilt auf Grundlage des Verbots bisweilen Ordnungsstreifen für das Tragen von Ganzkörperschleiern. Kritiker werfen den Behörden vor, Muslime zu diskriminieren.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

9 Kommentare

 / 
  • was ich nicht verstehe: wie trennt mensch sich in sich strikt auf in staat und religion?

  • G
    gerstenmeyer

    wie soll eine person an der gesellschaft teilnehmen wenn man nur die augen sieht?

    • I
      Ich

      @gerstenmeyer:

      Ja, das ist eine frage. Aber wenn man es verbietet, dann dürfen die vielleicht gar nicht mehr aus dem Haus heraus

    • @gerstenmeyer:

      wieso ist die teilnahme einer anderen person an der gesellschaft davon abhängig, wieviel - oder wie wenig - Sie von dieser person sehen können?

      • G
        gast

        @christine rölke-sommer:

        z.B. wenn eine poliz. Kontrolle erfolgen soll, wie soll die Polizei feststellen können, ob es sich um die Person auf dem Ausweis handelt, wenn man ihr Gesicht nicht sehen kann.

         

        RED: Kommentar gekürzt.

        • @gast:

          wenn das das einzige problem an der gesellschaftlichen teilhabe ist, dann läßt sich dafür sicher eine lösung finden. vielleicht mal an dem einen oder anderen flughafen anfragen, wie die das mit den tschador-und anderen schleier-bildern handhaben?

          wobei ich allerdings nicht verstehe, wieso die polizei in frankreich alle naselang die leutz kontrollieren muß.

          • G
            gast

            @christine rölke-sommer:

            Ich denke, das die in Frankreich wissen, warum sie Kontrollen durchführen

  • UF
    Unbedeckte Frau

    Die Linken wollen doch auch eine Trennung zwischen Staat und Religion. Jedenfalls in Deutschland. das Urteil in Frankreich dürfte also auch in ihrem Sinne sein.