Bundeswehr an Schulen: Waffengleichheit im Klassenzimmer
In NRW dürfen Offiziere nur an die Schulen, wenn auch Friedensgruppen eingeladen werden. Der Wehrbeauftragte ist mit der Regelung nicht zufrieden.
BERLIN taz | In nordrhein-westfälischen Klassenzimmern soll Waffengleichheit herrschen: Lädt die Schule einen Jugendoffizier der Bundeswehr ein, ist sie auch verpflichtet, Friedensbewegte zu Wort kommen zu lassen. Wie die Neue Westfälische jetzt berichtete, verständigten sich das Ministerium von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) im August mit der Bundeswehr auf eine entsprechende Änderung der bisherigen Kooperationsvereinbarung. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte 2008 die Zusammenarbeit gestartet.
In acht Bundesländern gibt es vergleichbare Kooperationsvereinbarungen zwischen Kultusministerien und der Bundeswehr. Die Verträge stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt machten verschiedene Initiativen Ende September in einer bundesweiten Aktionswoche dagegen mobil. Ein Sprecher des NRW-Schulministeriums betonte, die Gleichstellung von Friedensgruppen mit der Bundeswehr sei für die Lehrer „verbindlich“. Ein entsprechender Erlass ging bereits 2010 an die Schulen; nun wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr einvernehmlich angepasst.
Trotzdem kommt Kritik. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), verlangt, dass für Friedensinitiativen „die gleichen strengen Regeln“ gelten wie für die Bundeswehr. Auch sie müssten zur Objektivität verpflichtet werden. „Nach verschiedenen Verlautbarungen von Organisationen, die sich um entsprechende Einbindung bemühen, bestehen bei mir Zweifel, ob dies ohne klare Regelungen vorausgesetzt werden kann“, so Königshaus gegenüber taz. Salopp formuliert: Die Bundeswehr müsse sich zurückhalten, während die Friedensbewegten hemmungslos herumpoltern dürften.
In Baden-Württemberg soll die Bundeswehrkooperation ebenfalls gemeinsam mit Friedensgruppen überdacht werden, so das Schulministerium. Laut Bundeswehr ist zudem in keinem Bundesland vorgesehen, Referenten von Friedensgruppen mit der Bundeswehr gleichzustellen. Kooperationsvereinbarungen gibt es außer in NRW und Baden-Württemberg in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.
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