Bundestagswahlkampf 2017: Fälschte die AfD Spenderlisten?
Alice Weidel unter Druck: Einige der vermeintlichen Spender, die ihrem Kreisverband 2017 rund 130.000 Euro gegeben haben sollen, bestreiten das nun.
Im Skandal um eine dubiose Großspende aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag eine offenbar in Teilen gefälschte Spenderliste vorgelegt. Das geht aus Recherchen des Spiegel und des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden.
Einige der vermeintlichen Spender, die im Bundestagswahlkampf 2017 insgesamt 130.000 Euro an den Kreisverband der heutigen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gespendet haben sollen, bestreiten dies inzwischen. Stattdessen hätten die Personen nur ihren Namen auf die Liste setzen lassen, dafür soll ihnen auch Geld angeboten worden sein.
Gegenüber dem Spiegel und „Report Mainz“ bestätigte ein Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Konstanz: „Die bisherigen Vernehmungen haben die Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt.“ Unklar ist bislang, wer sie zu den falschen Angaben angestiftet hat.
Der Spenderliste vorausgegangen war eine umstrittene Wahlkampfspende 2017, die angeblich von einer Pharmafirma aus der Schweiz kam und in mehreren Tranchen in Schweizer Franken auf das Konto von Weidels Kreisverbandsbüro einging. Die AfD überwies das Geld trotz einiger Zweifel erst Monate später zurück und legte Ende 2018 überraschend die Spenderliste vor, nach der 14 Einzelpersonen für die großzügigen Überweisungen verantwortlich gewesen seien.
Im Bericht des Spiegel heißt es, die AfD lehne eine offizielle Stellungnahme ab. Alice Weidels persönlicher Pressereferent, Daniel Tapp, äußerte sich jedoch mit den Worten: „Es wird immer deutlicher, dass hier ein Parteikonto eines Kreisverbands kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.“
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung durch sogenannte Strohmannspenden. Dabei wird die Identität der wahren Spender verschleiert, was nach dem Parteiengesetz verboten ist. Auch prüft nun die Bundestagsverwaltung die Spenderliste.
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