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Bundestag muss weiter an NPD zahlenNPD bleibt am Staatstropf

Die rechtsextreme Partei kann aufatmen. Trotz des gefälschten Rechenschaftsberichts erhält sie die halbjährlichen Abschlagszahlungen.

Gegen den Euro hetzt die NPD mit Vergnügen, Geld vom Staat wird trotzdem genommen. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Der Bundestag muss der rechtsextremen NPD die für Mai und August anstehenden Abschlagszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden.

Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung. Der Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang nicht beglichen hatte.

Die Partei hatte dagegen geklagt. Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Seit Jahresbeginn hat die NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen.

Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013 Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303 000 Euro an die NPD auszahlen. "Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt die im Eilverfahren ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies keine Vorentscheidung zugunsten der NPD, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung sei", hieß es.

Ob die Strafe zu Recht verhängt worden ist oder nicht, will das Verfassungsgericht in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren klären. Dann will es eigenen Angaben zufolge auch prüfen, ob das Sanktionsrecht bei Fehlern in Partei-Rechenschaftsberichten überhaupt verfassungsgemäß ist. Sollte die Millionenstrafe sich dann als rechtmäßig herausstellen, könne die ausstehende Summe immer noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnet werden, heißt es.

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5 Kommentare

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  • I
    Irmi

    Die Asylsuchenden würden sich gerne selbst finanzieren durch Arbeit, die wollen keine Fresspakete, sie wollen leben wie jeder andere Mensch auch. Sie sind äußerst arbeitswillig, doch der Staat verbietet es. Das nennt sich allgemein Flüchtlingsabschreckungsstrategie. Warum gilt diese Flüchtlingsabwehrstrategie nicht für Armutsflüchtlinge, die nimmt man in Massen auf. Armutsflüchtlinge sind doch auch Ausländer oder nicht ???

     

    Armutsflüchtlinge, dürfen ein angebliches Gewerbe anmelden wo keines ist lt. Bericht im Fernsehen und dann finanziert ganz selbstverständlich unser Staat deren Mieten, Lebenshaltungskosten, bezahlt Kindergeld, die basteln ein Kind nach dem anderen damit sichs auch lohnt.

    Da schreit die NPD nicht auf ?? Oder kommt es darauf an bei den Asylsuchenden welche Farbe sie haben ???Da soll die NPD lieber verlangen, das die Asylsuchenden arbeiten können sobald sie hier sind, statt Hass auf Flüchtlinge zu schüren. Oder gibt es auch schon eine Einteilung welche Flüchtlinge man hier haben will. Denn Asylsuchende sind auch nichts anderes als Flüchtlinge.

  • A
    Anti

    Der Staat braucht die NPD, soondt würde er nicht zahlen. Noch nicht gemerkt? Die NPD ist die einzige Partei, die gegen die Finanzierung von Asylbewerbern eintritt. Die Bundesregierung traut sich nicht, ihr zuzstimmen, ist aber froh, weil sie gleichzeitig in Zeiten des Multikulti eine gegenpostion hat, der sie auch gerne beitreten würde, wenn es politisch korrekt wäre.

    Seid Ihr denn alle so naiv oder tut Ihr nur so?

    Wenn es anders wäre, hätte man die Partei längst verboten.

  • I
    Irmi

    Jetzt unterstützt der Staat öffentlich die, deren Partei sie mit viel Geld über Jahre verbieten wollten.

    Wer V-Leute für NSU für viel Geld aus dem Knast holt kann auch die NPD unterstützen damit sie noch mehr Leute für ihre radikale Art werben können. Wozu geben wir dann irre viel Geld aus um deren Demos zu schützen.

     

    Hat der Staat noch eine Funktion außer unseren Sozialstaat abzuschaffen, Schulden über Schulden zu machen um Europa erst in den Abgrund zu schicken und ihnen dann Milliarden zu schenken was sich "Rettung" nennt ?????? Gegen die Gewaltszenerie scheint sie nichts tun zu können.

  • V
    vic

    Gut für die NPD, dass dieser Staat grenzenloses Verständnis zeigt, wenn`s um rechts geht.

  • S
    siritofbee

    Eine wahrhaft gelungene justiziare Realsatire. Im Eilverfahren wird indirekt von höchster Stelle eine Partei unterstützt, die in der öffentlichen Wahrnehmung eigentlich kaum noch jemand haben will.

     

    Im Text von Wikipedia findet sich kein Hinweis in Bezug auf das Sanktionsrecht wg. Parteien, nur in der Anwendung auf einzelne Bürger.

     

    Ist das hier so eilige Vorgehen etwa typisch für die deutsche Justiz, eher rechts als links......?