Bundestag debattiert über Störerhaftung: Kein Freibrief für offene Netze

Grüne und Linke wollen mit einem Gesetzentwurf die Rechte der Betreiber offener WLAN-Zugänge stärken. Die Union ist dagegen, die SPD unentschieden.

Offen für alles? Das kann unangenehm werden. Bild: reuters

BERLIN dpa | Die Koalitionsfraktionen sperren sich gegen eine weitreichende Neuregelung bei offenen WLAN-Zugängen. Grüne und Linke wollen die Risiken für Betreiber offener WLAN-Zugänge verringern und die sogenannte Störerhaftung abschaffen. Am Freitag brachten die Oppositionsfraktionen ihren Gesetzentwurf im Bundestag ein. Abgeordnete der Regierungskoalition sprachen sich aber dafür aus, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, der die Störerhaftung weniger stark einschränken soll.

Bisher können Café-Besitzer, Geschäfte oder Privatleute zur Verantwortung gezogen werden, wenn andere über ihren WLAN-Zugang zum Beispiel illegal Musik herunterladen. Die Betreiber können dann abgemahnt werden. Daher sichern Cafés und andere Anbieter ihre WLAN-Zugänge meist mit einem Passwort. Das sei unpraktisch für Nutzer und Touristen, argumentieren Grüne und Linke. Sie wollen Betreiber offener WLAN-Zugänge von der Haftung für ihre Nutzer ausnehmen.

Aus Sicht der Union soll das nur für Unternehmen gelten, nicht aber für private Betreiber. Der Abgeordnete Axel Knoerig befürchtete sonst einen Anstieg illegaler Downloads über offene WLAN-Zugänge. „Es darf keinen Freifahrtsschein für Urheberrechtsverletzungen geben“, sagte er. Die Bundesregierung arbeite an einem eigenen Gesetzesvorschlag, sagten Unionspolitiker. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, WLAN-Betreiber rechtlich besser abzusichern.

Aus der SPD kam teilweise auch Unterstützung für die Idee der Opposition. „Diese Störerhaftung muss für alle abgeschafft werden, denn Anbieter von WLAN dürfen nicht dafür haftbar gemacht werden, was ihre Nutzer tun“, sagte der SPD-Abgeordnete Marcus Held. Sein Fraktionskollege Christian Flisek dagegen kündigte an, „dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden“. Über den Gesetzentwurf wird nun im Wirtschaftsausschuss des Bundestags beraten.

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