■ Bundestag berät Euroeinführungsgesetz: Der Euro kommt – aber keiner weiß wie
Berlin (taz) – Noch schreibt das deutsche Recht zwingend die Verwendung der Mark vor. Heute befaßt sich der Bundestag daher in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Einführung des Euro. Darin soll zum Beispiel die Verwendung des Euro in Mahnverfahren oder Unternehmensbilanzen, bei Börsennotierungen oder der Einkommensteuer geregelt werden.
Doch damit weiß immer noch kein Bürger, was auf ihn oder sie zukommt, wenn am 31. Dezember 2001 die Mark endgültig abgeschafft wird. Der Maastrichter Vertrag sieht bis zu sechs Monate vor, in denen die nationalen Geldscheine und Münzen umgestellt werden können. Die Bundesregierung aber favorisiert eine „Big bang“-Lösung: An einem einzigen Tag, wohl am 2. Januar 2002, soll jeder seine Mark und Pfennige in Euro und Cent umtauschen. Wer zu spät kommt, muß sich in die Landeszentralbanken bemühen. Gar nicht geregelt wird die Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen. Bündnis 90/Die Grünen legen daher im Bundestag einen Antrag vor, wonach mindestens ein viertel Jahr lang alle Waren sowohl in Mark als auch in Euro ausgepreist werden müssen, langlebige Waren auch länger. So könnten die Verbraucher ein Gefühl für die neuen Preise entwickeln. Dies vermindere auch die Sorge vor versteckten Preiserhöhungen – etwa indem Händler bei der Umstellung alle Preise aufrunden.
Der Handel jedoch wehrt sich aus Kostengründen vehement gegen die doppelte Preisauszeichnung und weiß dabei das zuständige Wirtschaftsministerium hinter sich. Dort setzt man auf freiwillige Vereinbarungen. Die Kunden sollen sich mit bereitgestellten Taschenrechnern, Preistafeln und doppelten Preisen in der Werbung begnügen. lieb
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