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Bundesrepublik tritt Folterkonvention bei

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Beitritt der Bundesrepublik zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen beschlossen. Gegen die Zustimmung hatten einige Bundesländer längere Zeit Bedenken erhoben. Sie sahen im Artikel 3 der Konvention, der Abschiebung bei drohender Folter im Ausland verbietet, eine Möglichkeit zum „Mißbrauch“ durch Asylbewerber. Ein Flüchtling, der in seiner Heimat voraussichtlich gefoltert wird, darf aber auch nach geltendem Recht nicht abgeschoben werden.

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