Bundesratsvorstoß: Anonyme Geburt
Nach dem Scheitern eines entsprechenden Gesetzes im Bundestag hat der Bundesrat mit den Stimmen der unionsregierten Länder einen Vorstoß zur rechtlichen Regelung der anonymen Geburt unternommen. Die Ländervertretung beschloss, eine Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg im Bundestag einzubringen. Das Ziel ist, im Interesse des Schutzes des Lebens anonyme Geburten in öffentlichen Krankenhäusern zu ermöglichen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die betroffenen Mütter zu schaffen. An Babyklappen können Mütter bereits heute anonym und für alle Beteiligten straffrei Neugeborene abgeben. Allerdings sind die meisten Mütter zu einer heimlichen und oft gesundheitlich gefährlichen Geburt gezwungen, bevor sie das Neugeborene einer Babyklappe anvertrauen können.
Der Entwurf will den Müttern eine Überlegungsfrist von acht Wochen einräumen, sich zu ihrem Kind zu bekennen. Dann erst würde eine Adoption in die Wege geleitet. Die Kosten sollen die Länder tragen. Kritiker hatten eingewandt, anonyme Geburten wie auch Baby-Klappen verstießen gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft. Nach der Initiative von Baden-Württemberg sollen die Mütter die Möglichkeit erhalten, freiwillig für das anonym geborene Kind ihre Identität oder eine andere Nachricht zu hinterlassen, die es mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten solle. dpa
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