■ Bundesrat: Grenzschutz-Gesetz
Bonn (dpa) – Auf eine gesetzliche Neuregelung der Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) hat sich gestern der Vermittlungsausschuß einstimmig geeinigt. Vor allem sei die Frage von Auslandseinsätzen wie der gegenwärtigen BGS-Mission in der bosnischen Stadt Mostar festgelegt worden, erklärten Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der CDU-Innenexperte Marschewski. Demnach muß die Bundesregierung den Bundestag künftig vor jeder Entsendung unterrichten. Das Parlament seinerseits kann verlangen, daß ein Auslandseinsatz beendet wird.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen