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■ BundesratGrenzschutz-Gesetz

Bonn (dpa) – Auf eine gesetzliche Neuregelung der Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) hat sich gestern der Vermittlungsausschuß einstimmig geeinigt. Vor allem sei die Frage von Auslandseinsätzen wie der gegenwärtigen BGS-Mission in der bosnischen Stadt Mostar festgelegt worden, erklärten Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der CDU-Innenexperte Marschewski. Demnach muß die Bundesregierung den Bundestag künftig vor jeder Entsendung unterrichten. Das Parlament seinerseits kann verlangen, daß ein Auslandseinsatz beendet wird.

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