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Bundesrat: Einspruch gegen Erbrechtänderung

Bonn (AP) – Der Bundesrat hat Einspruch gegen das Erbrechtsgleichstellungsgesetz eingelegt, mit dem nichteheliche Kinder bezüglich der Erbansprüche gegen ihre Väter ehelichen Kindern gleichgestellt werden sollen. Die Mehrheit der Länderkammer stößt sich vor allem daran, daß vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder von der Gleichstellung ausgenommen werden und wie bisher keine Erbansprüche gegen ihre Väter haben sollen.

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