Bundeskabinett beschließt Brückenteilzeit: Die Rückkehr in Vollzeit wird leichter
Raus aus der Teilzeitfalle: Die vom Kabinett beschlossene Brückenteilzeit soll Arbeitnehmer*innen ermöglichen, flexibler zwischen Vollzeit und Teilzeit zu wechseln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Das gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen können.
Union und SPD hatten die Einführung eines Rückkehrrechts in Vollzeit auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Einbringung ins Kabinett hatte sich mehrfach verzögert. Ein Streitpunkt zwischen SPD und Teilen der Union war, dass künftig die Arbeitgeber nachweisen sollen, dass kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn sie einem Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verweigern wollen. Bisher ist es umgekehrt. Die Arbeitgeberverbände lehnen die Beweislastumkehr ab.
Heil sagte, der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Ablehnung einer Brückenteilzeit plausibel darlegen muss. Diese Darlegungspflicht sei verankert, sagte er.
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