Bundesgerichtshof verhandelt: Offenes W-Lan - "Gefahrenquelle"?
Der Bundesgerichtshof prüft aktuell die Haftung für ungesicherte W-Lans, der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass ein ungesichertes W-Lan eine "Gefahrenquelle" darstellen könnte.
KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, wer für Urheberrechtsverletzungen in offenen WLAN-Anschlüsse haftet. Dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge sind Urheberrechtsverletzungen "in großem Stil per Internet möglich".
Im W-Lan eines technisch ahnungslosen W-Lan-Betreibers war der Musiktitel "Sommer unseres Lebens" heruntergeladen worden – Schadenersatz und Abmahnkosten wurden fällig. Der Mann war zur Tatzeit jedoch nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen nicht abgesicherten W-Lan-Anschluss für das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Stücks genutzt haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen W-Lan-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH W-Lan-Nutzer stärker in die Verantwortung nehmen wird. Wenn Betreiber ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht möglich sei, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken.
Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest.
Leser*innenkommentare
Tom 2
Gast
@Tom
ja, zumindest Mitschuld, in diesm Land ist werden einige Dinge auf den Kopf gestellt
Lucanus
Gast
Lobbyarbeit fruchtet also selbst beim BGH :(
Der Realist
Gast
Eine mit WPA2 geschützte WLAN-Leitung ist antastbar. Eine 100%ige Garantie gegen Manipulation kann nicht gegeben werden, weil zahlreiche Programme (u. A. MiM, BackTrack, Sniffer usw.) die Verschlüsselung manipulieren können und somit Zugang zum Router Problemlos ermöglichen. Bevor voreilige Urteile gezogen werden, sollten die Richter sich zuerst Mal besser mit diesem Thema richtig befassen.
mir
Gast
@Mensch
Nicht mehr Freunde, nur einflussreichere
Mensch
Gast
Das Urheberrecht steht also über dem Grundgesetz. Und warum ? Weil es wirtschaftlicher ist. Das Geld hat mehr Freunde als der Mensch.
Hamburger Jung
Gast
Nach dieser bizarren "Logik" wäre auch jeder "ungesicherte" (sprich: nicht dauerüberwachte) Photokopierer, sei es im Hausflur, Praxis oder Firma eine "Gefahrenquelle"... na prost Mahlzeit.
Auch da kann jedermann jederzeit jeder ein Buch oder Notenblatt drauflegen und somit das Urheberrecht brechen...
Gleiches gälte für "ungesichert" herumliegende externe CD Brenner. Selbst Memory Sticks am Hosenbund könnten für widerrechtliche Verfielfältigungen genutzt werden, während man sie z.B. "ungesichert" in der Umkleide lässt.
Wer, außer "kosten"-gierigen Anwälten denkt sich so etwas aus ?!?
Durchaus realistisch sind auch "ungesicherte" Digitalkameras, auch damit kann man wunderbar im Buchladen (unrechtmässig) fotografieren gehen, falls man gerade etwas brainstorming braucht... Total "gefährlich".
Beim LG Hamburg würde mich sowas ja schon lange nicht mehr wundern. Aber wenn das BHG derartigen Unsinn verzapft steht zu befürchten, das es tatsächlich rechtskräftig wird...
Der Begriff "Gefahr" ist völlig falsch angewandt.
Offen herumliegende Waffen, Gifte, Industrie-Laser, sowas sind "Gefahren", bei deren fahrlässiger Handhabung jemand zu Recht haftbar gemacht wird.
Sonst kann ja gleich Herr Schäuble (oder sein Nachfolger) mit seiner "Gefahrenabwehr" und der Bundeswehr im Schlepptau anrücken...
China lernen heißt besser Zensieren
Gast
Bankräuber bevorzugen die Anonymität offener Straßen. Wir haben noch viel zu wenige Stoppschilder.
Einfach irre, was in Deutschland abläuft!
joje
Gast
@Tom
Ja, das wird durch das Pflichtversicherunggesetz und seine Auslegung so geregelt.
@alle
Wehrt euch!
Märchenerzähler
Gast
Hans P. wurde auf offener Straße ausgeraubt, sein Geld und seine Jacke entwendet. Der Täter hat dann mit dem erbeuteten Geld eine Waffe erworben und damit einen Polizisten während eines Banküberfalls getötet. Dabei trug er die Jacke von Hans P. Die Ermittlungsbehörden konnten anhand der Seriennummer der Waffe (die am Tatort zurückgelassen wurde), den Händler und damit das Geld sicherstellen. Bei der Überprüfung des Geldes wurde festgestellt, das Hans P. genau dieses Geld am Automaten mit seiner EC Karte abgehoben hatte. Hans P. wurde verhaftet und aufgrund der Videobeweise vom Banküberfall mit seiner Jacke identifiziert. Hans P. hatte natürlich eine Strafanzeige wegen Raubes gestellt, nur unterstellte der Richter dies als reine Schutzbehauptung und verurteilte ihn dann zu lebenslanger Haft."Er hätte sein Geld eben besser sichern müssen."
Jeder Internet Nutzer ist ein Straftäter, wenn er nur "ausgeraubt" wird. "Mein WLAN ist sicher" - "ja, ich trage mein Geld im Brustbeutel !", "Mir passiert ja nichts, ich mache nichts böses!"= Falsch... Es kann JEDEN treffen und ein Jeder sollte Betroffen sein...
hannes
Gast
das wlan in singapore erfordert aber eine eindeutige anmeldung mit handynummer.
Mara Boo
Gast
Das wird nicht das letzte Urteil zu dem Thema werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass anonymes Surfen im Web per se eine Gefahr im Rahmen des Grundgesetzes ist. Die Konsequenz wäre ja, dass jedes anonymes Verhalten gefährlich ist. Das BVerfG hat dahingehen bereits im Sinne der informellen Selbstbestimmung entschieden. Das dahinterliegende Problem ist so kompliziert, da braucht es mehr als Gerichte, es braucht Einsicht auf Seiten der Rechteinhaber und Nutzer. Mit dem Bestreben nach einem "günstigen" Urteil klammern sich die Rechteinhaber zu sehr an die Vor-Internetzeit.
Tom
Gast
Haftet man eigentlich auch, wenn man sein Auto vergessen hat abzuschließen und jemand mit dem geklautem Auto einen Schaden anrichtet?
skaninchen
Gast
Und wie ist das mit öffentlichen WLans, HotSpots usw.? müssen die anbieter auch dafür haften? das wäre eine wahnsinnige schweinerei und würde für viele wlans dann das aus bedeuten....
Dieter Wüffel
Gast
Der offene Internetzugang als vorsätzliches Tatmittel. So würde es die Obrigkeit gerne sehen und ein freies, anonymes Netz mit einer verordneten Verschlüsselung unterbinden. Dies erreicht man hervorragend durch einen solchen Prozessfokus.
schreiber
Gast
in singapur wird zZ ein flächendeckendes und kostenloses w-lan eingeführt ...