Bundesgerichtshof verhandelt: Offenes W-Lan - "Gefahrenquelle"?
Der Bundesgerichtshof prüft aktuell die Haftung für ungesicherte W-Lans, der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass ein ungesichertes W-Lan eine "Gefahrenquelle" darstellen könnte.
KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, wer für Urheberrechtsverletzungen in offenen WLAN-Anschlüsse haftet. Dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge sind Urheberrechtsverletzungen "in großem Stil per Internet möglich".
Im W-Lan eines technisch ahnungslosen W-Lan-Betreibers war der Musiktitel "Sommer unseres Lebens" heruntergeladen worden – Schadenersatz und Abmahnkosten wurden fällig. Der Mann war zur Tatzeit jedoch nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen nicht abgesicherten W-Lan-Anschluss für das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Stücks genutzt haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen W-Lan-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH W-Lan-Nutzer stärker in die Verantwortung nehmen wird. Wenn Betreiber ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht möglich sei, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken.
Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen