■ Bundesfinanzhof bestätigt Praxis: Private Schuldzinsen nicht von Steuer absetzbar
München (dpa) – Private Schuldzinsen dürfen auch künftig nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Das geltende Recht sei verfassungsgemäß. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München wurde gestern bekannt gegeben.
Um den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen gibt es seit langem Streit. Umstritten ist dabei vor allem das Mehrkontenmodell: Über eine Kontentrennung können etwa Freiberufler und Unternehmer auch Kredite für private Anschaffungen in den betrieblichen Bereich verlagern. So dürfen sie – ganz legal – private Ausgaben etwa für ein neues Haus über ihre Firma steuerlich absetzen. Der Privatverbraucher hat diesen Steuervorteil nicht.
Die Praxis des Mehrkontenmodells war vom Bundesfinanzhof vor rund einem Jahr als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die rot-grüne Bundesregierung will aber das ihrer Ansicht nach ungerechte Sparmodell abschaffen. Dem Fiskus entgingen dadurch im Jahr rund 1,15 Milliarden Mark. (Az.: X R 105/92)
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