: Bundesbahn geht in Berufung
Die Deutsche Bundesbahn wird gegen das Urteil des Landgerichtes Itzehoe im sogenannten Fäkalienprozeß Berufung einlegen. Das Geicht hatte die Bahn verpflichtet, ihre Zugtoiletten so zu verändern, daß keine Fäkalienpartikel und Toilettenpapier auf ein privates Grundstück unter der Eisenbahnbrücke in Hochdonn (Kreis Dithmarschen) mehr rieseln. Das schriftliche Urteil, und die Begründung lägen der Bahn zwar noch nicht vor, allerdings sei ein Beschluß gefaßt worden, auf jeden Fall in die Berufung zu gehen.
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