: Bund, Land, EU
Rauchverbote in Gaststätten gehen den Bund nichts an, sagt die Bundesregierung. Obwohl Juristen wie der Frankfurter Universitätsprofessor Helmut Siekmann das Gegenteil behaupten: Über den Gesundheitsschutz vor gemeingefährlichen Krankheiten wie Krebs gehe es. Der Berliner Privatdozent Matthias Rossi und seine Kollegin Sophie-Charlotte Lenski wiederum haben das in einem Fachaufsatz verneint, Bundesinnen- und Bundesjustizministerium teilen ihre Ansicht. Deshalb versuchen nun die Länder sich auf bundeseinheitliche Vorschriften zu einigen. Sie sind fürs Gaststättenrecht zuständig. Eine dritte Möglichkeit wären Verbote der EU, die etwa im Arbeitsschutz Regelungsmöglichkeiten hat. Rossi und Lenski haben jedoch auch dies schon rundweg bestritten. LÖW