Buback-Sohn stellt Maßnahme in Frage: Beugehaft gegen Ex-RAF-Terroristen
Der Bundesgerichtshof will den Buback-Todesschützen herausfinden - und verordnet Beugehaft gegen Mohnhaupt, Klar und Folkerts. Der Sohn des Getöten hält das für fragwürdig.
Den Ex-RAFlern Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts drohen Ordnungsgelder und bis zu sechs Monate Beugehaft. Damit sollen sie zu Aussagen über den Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 gezwungen werden. Dies ordnete am Donnerstag der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH), Ulrich Hebenstreit, an.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte die BGH-Entscheidung. "Das zeigt, die zuständigen Strafvollzugsorgane tun nach wie vor alles, was sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten tun können, um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Buback aufzuklären", sagte Schäuble am Donnerstagabend.
Dagegen zweifelt Bubacks Sohn Michael am Sinn der Beugehaft: "Ein Punkt ist, dass man schon bislang sehr skeptisch war, was Aussagen von ehemaligen Terroristen angeht. Und wenn man solche Aussagen nun unter dem Druck der Beugehaft erzielt, wird man noch skeptischer sein." Er begrüßte aber, dass in den Fall "Bewegung gekommen" sei.
Klar, Mohnhaupt und Folkerts berufen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Niemand könne sie dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Die Bundesanwaltschaft, die die Beugehaft beantragte, lässt dies aber nicht gelten. Die drei seien bereits zu lebenslanger Haft wegen dieses Anschlags verurteilt worden. Sie könnten sich nicht mehr zusätzlich belasten. So sah dies auch der BGH.
Nur den vierten Antrag, das ehemalige RAF-Mitglied Günter Sonnenberg ebenfalls in Beugehaft zu nehmen, lehnte der Ermittlungsrichter ab. Gegen Sonnenberg war das Verfahren in Sachen Buback-Mord damals aus gesundheitlichen Gründen eingestellt worden. Sonnenberg darf deshalb schweigen.
Folkerts wurde bereits 1995 aus der Haft entlassen, Brigitte Mohnhaupt im März vorigen Jahres. Sie würden für die Beugehaft neu inhaftiert. Im Falle von Christian Klar, dessen Mindesthaftdauer erst im Januar 2009 abläuft, würde die Haftzeit um die Zeit der Erzwingungsmaßnahme verlängert.
Die Bundesanwaltschaft hat den Vollzug der Beugehaft vorläufig ausgesetzt, weil sie damit rechnet, dass die drei ehemaligen RAF-Mitglieder gegen die Anordnung eine Beschwerde einlegen. Über diese würde dann der 3. Strafsenat des BGH entscheiden.
Vor zwei Jahren hatte dieser Strafsenat einen ähnlichen Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters wieder gekippt. Die Bundesanwaltschaft wollte damals Beugehaft gegen die Ex-RAF-Mitglieder Birgit Hogefeld und Eva Haule verhängen, um weitere Informationen zu dem Anschlag auf die Frankfurter Airbase 1985 zu erhalten. Der BGH lehnte dies ab, weil aus den Tatmodalitäten auf ihre Beteiligung an ähnlichen, noch nicht aufgeklärten Anschlägen geschlossen werden könne.
Dieses Argument wollte Ermittlungsrichter Hebenstreit im aktuellen Fall nicht gelten lassen. Die Anschläge des Jahres 1977 seien so unterschiedlich, dass von der Beteiligung an einem Attentat keine Rückschlüsse auf andere Verbrechen gezogen werden könnten. Das Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes war im Frühjahr wieder aufgenommen worden, nachdem das Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock in mehreren Interviews Stefan Wisniewski als Schützen benannt hatte. Wisniewski saß wegen einer anderen Tat bis zum Jahr 1999 in Haft.
Wisniewski war auch etwa 1980 von Ex-RAF-Mitglied Verena Becker bei einer Befragung durch den Verfassungsschutz als Schütze benannt worden. Die entsprechenden Akten sind bei der Bundesanwaltschaft heute nicht mehr auffindbar. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt sie nicht mehr heraus. Nach Informationen der taz hat der Geheimdienst Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, die Akten aus Gründen des Zeugenschutzes zu sperren.
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