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Bremer VS füttert Extremisten-Datei

Datenschutzbeauftragte des Landes hat rechtswidrige Überprüfungen im öffentlichen Dienst entdeckt  ■ Aus Bremen Klaus Wolschner

Der Bremer Verfassungsschutz hat auch nach Abschaffung des „Extremistenbeschlusses“ ohne Rechtsgrundlage und gegen einschlägige Bestimmungen des Bremer Datenschutzes eine Datei über „Extremisten“ im öffentlichen Dienst geführt und an das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz geliefert. Dies hat der Bremer Datenschutzbeauftragte im Dezember 1991 bei einer Kontrolle festgestellt.

Während die „Regelanfrage“ in Bremen 1977 abgeschafft und Rechtsverordnungen über die Überprüfung von „Extremisten“ im öffentlichen Dienst beschlossen wurden, hat der Bremer Verfassungsschutz seit 1973 eine „Extremisten“- Datei im Kölner Bundesamt gefüttert, die sich über einschlägige rechtliche Bestimmungen und den Datenschutz hinwegsetzt.

Exemplarisch hatte sich der Datenschutzbeauftragte im Dezember 1991 einzelne „Extremisten“-Akten von Hochschullehrern angesehen und dort zum Beispiel Informationen darüber gefunden, daß ein Hochschullehrer einmal gegen die Pinochet-Diktatur protestiert oder ein Russell-Tribunal unterstützt hat. Nach bremischem Recht dürfen seit 1985 bei Zweifeln an der Verfassungstreue nur „Tatsachen“ gewertet werden, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen und die „gerichtsverwertbar“ sind.

Der Bremer VS sammelte und meldete nach Köln Informationen, die weitaus länger zurückliegen; in dem Formblatt ist zudem eine Rubrik beweisbar/nicht beweisbar enthalten. Der Bremer Datenschutzbeauftragte stellte in seinem Vermerk fest, daß für die regelmäßige Datenübermittlung eine Rechtsverordnung erforderlich wäre.

Der Datenschutzbeauftragte hatte am 19. Februar den Innensenator vertraulich über seinen Fund im VS- Computer informiert. Da der Leiter der Innenbehörde von der Existenz einer derartigen Datei nichts wußte, hatte die Behörde den Verfassungsschutz um Stellungnahme gebeten — bisher aber vergeblich. So konnte der Bremer Innensenator Friedrich van Nispen (FDP) nur allgemein versichern, daß der Fall, sollten sich die Angaben des Datenschutzbeauftragten tatsächlich bestätigen, „Konsequenzen“ nicht nur für das Verfahren haben würde: „Dann werden die Herren sich verantworten müssen.“

Der grüne Innenpolitiker Martin Thomas wertete den Fall als Beweis dafür, daß der Verfassungsschutz sich selbst Arbeit beschaffe und überflüssig sei. Die Betroffenen sollten darüber informiert werden, was über sie rechtswidrig gespeichert worden sei.

Im Sinne des Rechtes auf „informationelle Selbstbestimmung“ müsse ihnen auch mitgeteilt werden, daß sie vom Verfassungsschutz unrechtmäßig gespeichert worden seien. Der Datenschutzbeauftragte habe den Vorgang nicht in den offiziellen Datenschutzbericht aufnehmen wollen, er habe ihn aber aufgefordert, dies doch zu tun und der Öffentlichkeit gegenüber den Sachverhalt nicht zu verschweigen, erklärte Thomas.