Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft: Acht Jahre Haft für Neonazi
Sechs Jahre nach dem Anschlag auf eine Turnhalle in Nauen bei Berlin verurteilt das Landgericht einen ehemaligen NPD-Mann.
In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere einzelne Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige zum ersten Mal bereits im Februar 2017 vom Landgericht verurteilt worden war.
Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 gemeinsam mit Komplizen eine Turnhalle in Nauen (Havelland) angezündet. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Halle brannte komplett aus, der Wiederaufbau kostete rund 3,9 Millionen Euro.
Rund sechs Monate zuvor hatte Schneider – auch das stand nach Überzeugung der Potsdamer Richter im damaligen Prozess fest – für die Unterbrechung bei einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen (Havelland) gesorgt. Mit einer Gruppe von 50 Gleichgesinnten trommelte er gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums und brüllte Parolen.
Außerdem soll der 34-Jährige, der als „führender Kopf der rechten Szene“ bekannt war, das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.
Neuauflage wegen Verfahrensfehler
Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen.
Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Er habe seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Januar 2019 keinen Kontakt mehr zur rechten Szene, habe keine Straftaten begangen oder sei politisch aktiv. „Ich bin vollkommen für meine Familie und Tochter da“, sagte er. Im Plädoyer betonte sein Verteidiger Mathias Noll: „Nazi-Schneider, die Zeit ist lange her“. Die Verteidigung forderte eine Strafe unter acht Jahren.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf acht Jahre und sechs Monate. „Diese Taten haben öffentlich sichtbar gemacht, dass jedenfalls zu dieser Zeit die Regeln des Zusammenlebens nicht von allen akzeptiert wurden – jedenfalls nicht von dem Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Nils Delius. Die Taten seien „ein Symbol“ gegen anders denkende und anders aussehende Menschen gewesen.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schneiders weiterer Verteidiger, Sven-Oliver Milke, kündigte nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Damit könnte das Verfahren, das sich inzwischen seit mehr als vier Jahren hinzieht, noch immer nicht zu Ende sein.
Es ist noch offen, wie lange der zweifache Vater, der seine Haft Ende Juli angetreten hat, im Gefängnis bleiben muss. Da er bereits rund drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hat, wird diese Zeit angerechnet. Daneben steht noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aus einem anderen Urteil aus, die vermutlich widerrufen wird.
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