Brand von Flüchtlingsheim bei Wismar: Anklage gegen Feuerwehrmann
Im Oktober war eine Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf abgebrannt. Die Staatsanwaltschaft geht von Brandstiftung aus. Der mutmaßliche Täter sitzt in U-Haft.
epd | Die Schweriner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung in einem Fall sowie der Brandstiftung in fünf weiteren Fällen. Der Werksfeuerwehrmann, der auch Mitglied der freiwilligen Feuerwehr war, soll am 19. November vergangenen Jahres abends das Reetdach des ehemaligen Hotels „Schäfereck“ in Groß Strömkendorf bei Wismar in Brand gesetzt haben, wie die Staatsanwaltschaft Schwerin am Donnerstag mitteilte.
Das ehemalige Hotel brannte bis auf die Grundmauern nieder. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hielten sich 14 Geflüchtete und drei Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes in dem Gebäude auf. Sie blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.
Der Brandursachenermittler habe festgestellt, dass das Gebäude willentlich mit offenem Feuer und „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Hinzunahme von Brandlegungsmitteln“ in Brand gesetzt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Tat hätten sich im Rahmen der Ermittlungen jedoch nicht ergeben, hieß es. Ein Zusammenhang mit einem vor der Tat auf einem Eingangsschild der Unterkunft angebrachten Hakenkreuz konnte durch die Staatsanwaltschaft Schwerin nicht nachgewiesen werden.
Dem seit dem 16. November in Untersuchungshaft sitzenden Mann werde weiterhin vorgeworfen, am 2. Mai, 22. Juni und 30. Juni vergangenen Jahres Feuer in Waldstücken in Blowatz, bei Krusenhagen und in einem zwischen Niendorf und Alt Bukow befindlichen Waldgebiet gelegt zu haben. Ebenfalls soll er im August ein Carport in Blowatz und im September eine Strohmiete mit rund 700 Strohballen auf einer Ackerfläche zwischen den Dörfern Kalsow und Kartlow in Brand gesetzt haben.
13 weitere Brände im Bereich des Amtes Neuburg waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schwerin Gegenstand der Ermittlungen. In elf dieser Fälle konnte ein Tatnachweis nicht erbracht werden. Ein Ermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, ein anderes werde tatrechtlich nicht verfolgt, weil die für diese Tat zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht falle. Der jetzt angeklagte 32-Jährige bestritt die Taten bei seiner Festnahme im November und machte seitdem keine weiteren Angaben.
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