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■ Boock/KlarAnklagemilderung?

Stuttgart (dpa) — Im Stammheimer RAF-Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock steht möglicherweise eine entscheidende Weichenstellung bevor: Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Bundesanwaltschaft am Dienstag den rechtlichen Hinweis, daß die Straftaten um den Überfall der terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) auf ein Züricher Bankinstitut am 19. November 1979 möglicherweise als Raub mit Todesfolge gewichtet werden könnten. Die Anklage lautet bisher auf Mord, versuchten Mord und Bankraub. Entsprechend wertete der Bundesgerichtshof nach Angaben des Vorsitzenden Richters des 2. Strafsenats, Herbert Schmid, den Beitrag des Mittäters Henning Beer in einem Revisionsverfahren.

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