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■ Boock/KlarMordanklage bleibt

Stuttgart (dpa) — Gegen das Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), Christian Klar, und den RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hält die Bundesanwaltschaft die Anklage wegen Mordes aufrecht. In der vergangenen Woche hatte der 2. Strafsenat die Anklagebehörde darauf hingewiesen, daß der Züricher Banküberfall der RAF-Mitglieder von 1979 entgegen der Anklage als Raub mit Todesfolge gewichtet werden könne.

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