: Bonusmeilen nicht privat
ERFURT ap ■ Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen dürfen nicht privat genutzt werden. Mit diesem Urteil wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestern die Klage eines Verkaufsleiters ab, der häufig Dienstreisen ins Ausland unternimmt, die von seinem Arbeitgeber zentral gebucht werden. Zur Begründung hieß es, wer Geschäfte für einen anderen führe, müsse alles, was aus den Geschäftsbeziehungen resultiere, dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Kläger habe nur deshalb Vorteile erhalten, weil er für seinen Arbeitgeber viel unterwegs gewesen sei. Der Verkaufsleiter hatte Bonuspunkte im Wert von 9.700 Euro gesammelt. Er widersprach einer Anweisung seines Arbeitgebers, diese abzuliefern.