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in kürze AMTSSEGEN FÜR BALKONEBlumenkästen erlaubt

Die Begrünung von Balkonen durch Blumenkästen ist dem Münchner Amtsgerichts zufolge eine „allgemein übliche Nutzung“ und somit nicht zu beanstanden. Damit wies das Gericht die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Mieter ab (Az.: 271 C 23794/2000). (dpa)

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