piwik no script img

■ Blockaden nicht strafbarStahlarbeiterdemo auf Autobahn vor Gericht

Duisburg (taz) – Am 21. Oktober 1993 demonstrierten Tausende von Stahlarbeitern in NRW gegen die von der Bonner Regierung beabsichtigte Befristung der Arbeitslosenhilfe. Rathäuser wurden gestürmt, Kreuzungen besetzt und Autobahnen blockiert. Am Donnerstag sollte dafür gemäß den Vorstellungen der Duisburger Staatsanwaltschaft Gerd Pfisterer, früher Betriebsrat bei Krupp- Rheinhausen und inzwischen gewerkschaftlicher Vertrauensmann bei Hoesch in Dortmund, vor dem Amtsgericht in Duisburg bestraft werden. Doch das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft nicht und stellte das Verfahren gegen ein Bußgeld von 1.000 Mark ein. Den Stahlkochern bescheinigte der Richter, mit ihrer Aktion zwar „berechtigte Interessen vertreten zu haben“, aber sie hätten dabei nicht „zu Mitteln greifen dürfen, die andere beeinträchtigen“. Deshalb kein Freispruch und keine Strafe, sondern Buße. Die etwa 150 ProzeßbesucherInnen freuten sich über den halben Sieg. Für Betriebsräte und Vertrauensleute aus den Stahlbetrieben gilt weiter, daß „Straßenbesetzungen ein legitimes Kampfmittel zum Erhalt von Arbeitsplätzen und gegen Sozialabbau“ sind. J.S.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen