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■ Blockaden nicht strafbarStahlarbeiterdemo auf Autobahn vor Gericht

Duisburg (taz) – Am 21. Oktober 1993 demonstrierten Tausende von Stahlarbeitern in NRW gegen die von der Bonner Regierung beabsichtigte Befristung der Arbeitslosenhilfe. Rathäuser wurden gestürmt, Kreuzungen besetzt und Autobahnen blockiert. Am Donnerstag sollte dafür gemäß den Vorstellungen der Duisburger Staatsanwaltschaft Gerd Pfisterer, früher Betriebsrat bei Krupp- Rheinhausen und inzwischen gewerkschaftlicher Vertrauensmann bei Hoesch in Dortmund, vor dem Amtsgericht in Duisburg bestraft werden. Doch das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft nicht und stellte das Verfahren gegen ein Bußgeld von 1.000 Mark ein. Den Stahlkochern bescheinigte der Richter, mit ihrer Aktion zwar „berechtigte Interessen vertreten zu haben“, aber sie hätten dabei nicht „zu Mitteln greifen dürfen, die andere beeinträchtigen“. Deshalb kein Freispruch und keine Strafe, sondern Buße. Die etwa 150 ProzeßbesucherInnen freuten sich über den halben Sieg. Für Betriebsräte und Vertrauensleute aus den Stahlbetrieben gilt weiter, daß „Straßenbesetzungen ein legitimes Kampfmittel zum Erhalt von Arbeitsplätzen und gegen Sozialabbau“ sind. J.S.

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