: Blockade-Anzeige ist ein Dienstvergehen
Hannover (taz) - Die Unterschrift unter eine von 554 Richtern und Staatsanwälten im Februar 1987 in der 'Zeit‘ veröffentlichten Anzeigen mit dem Titel Richter blockierten Atomraketen stellt nach letztinstanzlicher Auffassung des niedersächsischen Dienstgerichtshofes für Richter ein fahrlässig begangenes Dienstvergehen dar. In einer ersten Entscheidung hat das höchste Disziplinargericht für niedersächsische Richter es für unvereinbar mit den Dienstpflichten erklärt, „wenn ein Richter in einer öffentlichen Gemeinschaftsaktion einem rechtswidrigen Verhalten anderer Richter seine Anerkennung ausspricht“. In der Anzeige war Richtern und Richterinnen, die das Mutlanger Atomraketendepot blockiert hatten, lediglich „Respekt bekundet“ und für Richter das Recht auf freie Meinungsäußerung reklamiert worden.
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