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Bleiberecht für JugendlicheBleiben ist okay, arbeiten nicht

Der Landkreis Hildesheim weigert sich, einer 18-jährigen Schülerin aus Syrien eine Arbeitserlaubnis auszustellen - trotz gelungener Integration.

Darf zwar vorerst in Deutschland bleiben, aber nicht arbeiten: die Kurdin Schahnas Naso. Bild: Lothar Veit

HAMBURG taz | Sie gehört zu jenen Jugendlichen, die laut dem niedersächsischen Innenminister Schünemann (CDU) nicht mehr abgeschoben werden sollen: Schahnas Naso, 18 Jahre, seit Jahren geduldet, gute Schulbildung, integriert.

Gerade macht sie ihren erweiterten Realschulabschluss und sucht einen Ausbildungsplatz. Das Problem: Der zuständige Landkreis Hildesheim stellt ihr keine Arbeitserlaubnis aus. Mit der Begründung, Nasos Identität sei nicht ausreichend geklärt.

Die Familie Naso ist im Raum Hildesheim keine unbekannte. Immer wieder gerät sie wegen umstrittenen Abschiebefällen in den Fokus von Medien und Politik. Zuletzt waren am 1. Februar diesen Jahres der Vater und der Bruder von Schahnas Naso nach Syrien abgeschoben worden - die Mutter durfte nach einem Zusammenbruch am Flughafen vorerst bleiben.

Die Abschiebung erfolgte unangekündigt, Schahnas Naso konnte sich von Vater und Bruder nicht verabschieden. "Mein größter Traum ist deshalb, sie so schnell wie möglich in Syrien besuchen zu können", sagt sie. Das geht aber nur, wenn ihr eigener Aufenthaltsstatus geklärt ist.

Sie ist die einzige der Familie, die aufgrund ihrer gut gelungenen Integration in Deutschland bleiben durfte. Da sie bereits länger als vier Jahre geduldet ist, steht ihr per Gesetz eine unbefristete Arbeitserlaubnis zu. Doch die Nasos sind, bis auf die Mutter, keine syrischen Staatsbürger, sondern als kurdische Yeziden registrierte Ausländer in Syrien.

Sie haben also keine Staatsbürgerschaft - und keine Papiere. Schahnas Naso besitzt zwar einen Registerauszug aus dem Ausländerregister mit ihrem Geburtsdatum, den aber der Landkreis nicht akzeptiert. Er fordert die Geburtsurkunde und einen neuen Auszug, beide müsste der Vater in der syrischen Botschaft erst beantragen. Für Nasos Anwalt Henning Sonnenberg ist die Forderung klare Schikane. "Mir ist diese Praxis völlig unbegreiflich", sagt er.

Dabei wird derzeit ein bundesweites Gesetz erarbeitet, das langjährig geduldeten und gut integrierten Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll. Damit würde sich die Frage nach einer Arbeitserlaubnis für Naso erübrigen.

Schünemann hatte bereits nach der Innenministerkonferenz im vergangenen November angekündigt, Jugendliche wie Naso nicht mehr abschieben zu wollen. An sich habe Schahnas Naso, so ihr Anwalt, beste Chancen, in Deutschland zu bleiben. Diese versuche der Landkreis jedoch zu torpedieren.

Der Landkreis Hildesheim wollte am Mittwoch keine Stellungnahme beziehen. Sprecher Hans Lönneker teilte schriftlich mit, die zuständige Sachbearbeiterin sei nicht mehr im Dienst.

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5 Kommentare

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  • Y0
    yezide 01

    ich habe enlichen situatin erlebt .

    wir sollten auch aus geschoben werden aus deutschland und es kamm ein gesetz (Bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung, §§ 104a ) wer hier in deutschland lenger als 6 jahre lebt und sich intergriert hat bekommt eine aufenthalt und haben es beantragt es hat 2 jahre gedauert bis wir es bekommen haben die auslender behörden wissen auch immer die gesetze nicht , sie sollten mal besser in ein semenar fur bleiberecht besuchen. ich bin in der meinung wenn man hier in deutschland arbeiten sich itergriert hat die sollten ein aufenthalt bekommen . bei ihr ist der fall und sie besucht auch die schule und nutz die schornzen hier in deutschland aus, die sie in syrien nicht bekommt .

    eins zur schahnas nie aufgeben

  • Y0
    yezide 01

    ich habe enlichen situatin erlebt .

    wir sollten auch aus geschoben werden aus deutschland und es kamm ein gesetz (Bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung, §§ 104a ) wer hier in deutschland lenger als 6 jahre lebt und sich intergriert hat bekommt eine aufenthalt und haben es beantragt es hat 2 jahre gedauert bis wir es bekommen haben die auslender behörden wissen auch immer die gesetze nicht , sie sollten mal besser in ein semenar fur bleiberecht besuchen. ich bin in der meinung wenn man hier in deutschland arbeiten sich itergriert hat die sollten ein aufenthalt bekommen . bei ihr ist der fall und sie besucht auch die schule und nutz die schornzen hier in deutschland aus, die sie in syrien nicht bekommt .

    eins zur schahnas nie aufgeben

  • A
    anti_Saytan

    Ja ne immer die anderen

  • H
    Herbert

    Der Fall ist doch klar! Man will die Person zur Ausreise nach Syrien ermuntern. Ich verstehe den Landkreis aber ehrlich gesagt auch. An der Stelle der Behörde ich auch versuchen, die Person abzuschieben. Mal ehrlich, warum sollte eine Person aus Syrien hier leben?

  • T
    THOR

    Yeziden haben im Gegensatz zu Muslimen auch kein Problem mit aufrichtiger Integration. Es werden eben immer die falschen abgeschoben.

     

    http://de.netlog.com/groups/KurdischeYeziden