Bleiberecht dank DNA-Test: Am kürzeren Hebel
Solange Niedersachsen an seiner rücksichtslosen Abschiebepolitik festhält, können Flüchtlinge kaum darauf hoffen, ihre Rechte geltend zu machen
K örperliche Untersuchungen sind ein verbreitetes Mittel der Ausländerbürokratie: Gern lassen Behörden die Handknochen von Flüchtlingen röntgen, die geltend machen, minderjährig zu sein. Normalerweise fällt das Ergebnis der Untersuchung mit der umstrittenen Methode im Sinne des Staates aus: Das Alter wird auf über 18 festgesetzt, besondere Schutzbedürftigkeit als Minderjähriger verneint.
Nun ist es einmal anders herum: Einer Flüchtlingsfamilie scheint es gelungen zu sein, per DNA-Test einen Identitätsnachweis zu erbringen, der ihre Angaben bestätigt. Die vom Staat unterstellte Täuschung über die Herkunft hätte demnach nicht stattgefunden, die jahrelange Trennung der Familie wäre nicht nur moralisch, sondern auch juristisch unvertretbar.
Ob dies der Familie etwas nützt, ist fraglich. Denn Migranten, noch dazu jene mit unsicherem Aufenthaltstitel, sitzen im deutschen Rechtssystem am kürzeren Hebel. Das gilt besonders für Niedersachsen. Die verlorenen Jahre wird der nun offenbar erbrachte Identitätsnachweis der Familie ohnehin nicht zurückbringen können. Die Ehefrau hat das Leben im Exil krank gemacht, und wie die Kinder unter der Lage zu leiden hatten, mag man sich kaum vorstellen. Eine Entschädigung wäre, neben dem Recht auf die Familienzusammenführung, angebracht. Doch solange Niedersachsen an seiner rücksichtlosen Abschiebepolitik festhält, sind solche Gesten nicht in Sicht.
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