Bizarrer Kriminalfall: Ermordeter wollte verspeist werden
Trefpunkt „Zambian Meat“: Ein Unternehmensberater lernt über das Internet einen Polizeibeamten kennen und lässt sich von diesem erstechen und zerstückeln.
DRESDEN taz | Todessehnsüchte und Nekrophilie stecken offenbar hinter einem schaurigen Mordfall im sächsischen Osterzgebirge. Ein 55-jähriger Kriminalkommissar des sächsischen Landeskriminalamtes wird dringend verdächtigt, einen 59-jährigen Mann aus Hannover auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt zu haben. Beide hatten sich über die Internetseite „Zambian Meat“ kennengelernt, auf der es vordergründig um exotische Speisen geht. Der Beschuldigte hat die Tat teilweise gestanden.
Der Dresdner Polizeipräsident Dieter Kroll berichtet von Zeugenaussagen, wonach der Chef einer dreiköpfigen Unternehmensberatung aus Hannover seit seiner Jugend Todesfantasien mit sich herumgetragen habe. Sein Wunsch sei es gewesen, sich töten und danach vom Mörder verzehren zu lassen. Dem kamen die Interessen des mutmaßlichen Täters offenbar entgegen.
Für den 4. November verabredeten beide über das Internet ein Treffen im Glimmlitztal nahe des sächsischen Frauenstein. Hier betreibt der Polizeibeamte eine kleine Pension, die wegen Renovierungsarbeiten derzeit keine Gäste beherbergt. Nach der bisherigen Auswertung der Kommunikationsmittel reiste der Unternehmensberater mit Fernbussen über Berlin in der Absicht an, sich töten zu lassen. Beide hatten sich zuvor noch nie gesehen.
Mit einem Messerstich am Hals führte der Polizeibeamte die Tat bald nach Eintreffen des Besuchers auch aus, schildert Kriminaloberrat Maik Mainda von der SoKo „Pension“ die Ereignisse. Vier bis fünf Stunden habe anschließend die akribische Zerstückelung der Leiche und das Vergraben auf der angrenzenden Wiese gedauert. Unklar ist, ob der mutmaßliche Täter dabei auch sexuelle Lust empfunden hat.
Der zuständige leitende Oberstaatsanwalt Erich Wenzlick sieht darin Anhaltspunkte für ein mögliches Motiv. Das „unfassbare Geschehen“, so Wenzlick, sei deshalb als Mord und nicht als die minder bestrafte Tötung auf Verlangen anzusehen. Der Beschuldigte bestreitet ein solches Motiv jedoch.
Keine Leichenteile gegessen
Auf die Spuren des Verbrechens kamen Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen zunächst durch eine Vermisstenanzeige von Geschäftsfreunden des Opfers in Unna bei Dortmund. Die Kommunikationsspuren führten schnell nach Sachsen.
Am 27. November wurde der Tatverdächtige an seinem Arbeitsplatz im Landeskriminalamt festgenommen, wo er als Schriftsachverständiger tätig ist. Wie am Rande zu erfahren war, soll der Beamte sogar erkennbar erleichtert gewesen sein, dass er entdeckt wurde. Er galt bislang als unbescholten und unauffällig. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte der mutmaßliche Täter allein und ohne Zeugen. Er soll auch keine Leichenteile gegessen haben, wie es den geheimen Wünschen des Opfers entsprochen hätte.
„Auch gegenüber Kollegen ermitteln wir unvoreingenommen“, erklärte Polizeipräsident Kroll. Er zeigte sich betroffen darüber, „wie leicht Menschen mit den grauenvollsten Fantasien im Internet zusammentreffen“. 99 Prozent von ihnen befriedigten aber ihre perversen Neigungen allein durch den verbalen Austausch mit Gleichveranlagten. In diesem Fall aber seien alle Grenzen überschritten worden, sagte Kroll betroffen.
Leser*innenkommentare
Arne
Gast
Was haben wir eigentlich für ein völlig perverses Rechtssystem, in dem jemand, der getötet und gegessen werden will, das nur von jemanden machen lassen darf, der das widerlich finden würde und dem alles beim Essen hochkommen würde, weil er dann keine Lust als Motiv hätte?
Kann man nicht für die paar wenigen Fälle nicht auch eine gewisse Rechtssicherheit herstellen. Wenn ich das Bedürfnis hätte, gegessen werden zu wollen, wäre mir das auch lieber, es würde jemand machen, der das gerne macht.
bla
Gast
Wir brauchen endlich mehr Überwachung der Polizei. Wieviele Menschenfresser lauern noch in den Kriminalämtern und Polizeinspektionen?
D.J.
Gast
@Paprika,
Danke für den Hinweis. ich sehe auch ein, dass der wohl gegebene eigene Lustgewinn beim "Einverständnis" (der bei aktiver Hilfe zum Suizid normalerweise nicht gegeben ist), ein Mordmerkmal oder zumindest Totschlagsmerkmal sein kann. Dennoch sollte man hier m.E. neutraler formulieren.
PassivataOmerta
Gast
Bei diesen Renovierungen in der Pension könnten da nicht versucht worden sein, Beweise
zu vernichten für begangene Greuel.
Mit Verlaub, ich hoffe, dass die Polizei nicht so naiv ist, wie es in der Zeitung den Anschein hat.
Rainer B.
Derartig dunkle Phantasien sind wohl gar nicht so selten. Das Internet ist ein Ort, an dem sich Leute darüber austauschen können und das finde ich auch völlig ok, solange es um Phantasien und nicht um konkrete Taten geht. Zumindest in unseren Breiten liegt die Schwelle zu solch einer Tat immer noch sehr hoch und dass der Kriminalbeamte unversehens dem Tötungsverlangen nachkam, lässt zumindest auf eine abnorme Persönlichkeit schließen. Von Mord würde ich dennoch nicht reden, den damit würde man den Mordbegriff verwässern und Tötungen generell in die Nähe von "Erlösungen" bringen. Das halte ich für sehr problematisch. Ob Teile der Leiche verspeist wurden, scheint mir in diesen Fällen - aus juristischer Sicht - unerheblich zu sein. Es gibt auch meines Wissens derzeit kein Gesetz, dass Kannibalismus unter Strafe stellt.
571 (Profil gelöscht)
Gast
Ingenieur? Unternehmensberater??
Man gönnt sich ja sonst nichts in Kannibalenkreisen.
gast
Gast
@571 (Profil gelöscht) Und ein Kriminalkommissar
D.J.
Gast
Ich bin zwar kein Jurist, doch scheint es mit absurd, hier von "Mord" statt von "Tötungs auf Verlangen" zu sprechen.
gast
Gast
Tötung auf Verlangen kann ich absolut nachvollziehen, wenn ein Mensch sehr krank ist. Da wird aber großes Tam Tam gemacht, dem Helfer der Prozess.
Wenn aber jemand einen anderen tötet um seine perversen Spielchen zu betreiben ist das Mord. Fertig
Papprika
@D.J. Der Grund ist, dass für eine Tötung auf Verlangen hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Selbst bei einem Motivbündel muss der Wille, dem Opferwunsch nachzukommen überwiegen. Anscheinend könnte hier ein Mordmerkmal vorliegen, von daher muss geprüft werden aus welcher Motivation der Täter handelte.