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Bischöfe wollen beraten

■ Scheine sind aber keine Erlaubnis zur Abtreibung

Berlin (taz) – Die katholische Kirche will in der Schwangerenkonfliktberatung bleiben, ihre Scheine aber nicht als Erlaubnis zu einer Abtreibung verstanden wissen.

„Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden“, soll ab 1. Oktober auf den Scheinen stehen, erklärte gestern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann. Die vom Papst diktierte Formulierung sei von den Oberhirten „einmütig mit einer Enthaltung“ beschlossen worden, so Lehmann.

Die Kirche hofft nun, daß der Schein trotzdem von den Bundesländern als Beratungsnachweis anerkannt wird. Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) und der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Peter Caesar (FDP), haben bereits signalisiert, daß sich an der Beratungspraxis in ihren Bundesländern nichts ändern werde. bpo

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