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Biofitter Haushalt

■ Die KIB will gegen Pseudo-Bioprodukte vorgehen

„Bio-fit“ stand groß und grün auf dem Multivitaminsaft, den Roswita E. bei Aldi kaufte. Doch der Kundin kamen Zweifel: Stammte der Saft tatsächlich aus ökologischem Landbau? Doch an wen sich wenden?

Neben der Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherverbänden hat sich eine Einrichtung auf solche Fragen spezialisiert: die „Koordinationsstelle Irreführende Biokennzeichnungen“ (KIB) der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbauverbände. Dort versucht man zunächst außergerichtlich, Hersteller von erwiesenen Pseudo-Bioprodukten zu bewegen, ihre falschen Biokennzeichnungen zu entfernen oder sich dem Kontrollverfahren für ökologischen Landbau zu unterwerfen.

Roswita E. allerdings hatte keinen Erfolg. KIB-Anwalt Hanspeter Schmidt informierte zwar die zuständige Landeskontrollbehörde sowie die Lebensmittelüberwachung. Gleichzeitig suchte er auch Unterstützung bei der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ sowie beim Berliner Verbraucherschutzverein. Beide forderten daraufhin von der Herstellerfirma des Vitaminsaftes Jacobi-Scherbening eine Unterlassungserklärung. Dies wurde auch zunächst zugesagt, dann aber zurückgezogen. Begründung: Mit der Bezeichnung „bio-fit“ sei „eindeutig der Biohaushalt des Menschen“ gemeint. Wegen der Höhe des zu erwartenden Streitwertes und des damit verbundenen Prozeßkostenrisikos scheuten sich indes alle Beteiligten, den Klageweg zu beschreiten, sondern setzten alle Hoffnungen auf die staatlichen Behörden – vergebens. Die Staatsanwaltschaft Paderborn verweigerte eine Verfolgung des Falles „mangels öffentlichen Interesses“. Es handele sich lediglich um eine privat- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeit. Daß nach der EU-Bio- Verordnung der Begriff „Bio“ eindeutig für Lebensmittel aus ökologischem Landbau reserviert ist, blieb unerwähnt.

Heute ist man bei der Staatsanwaltschaft vorsichtiger. Die Rechtslage sei damals noch „neu und unübersichtlich“ gewesen, so Oberstaatsanwalt Günther Krüßmann. Bei einer erneuten Anzeige würde man sich einem solchen Fall „besonders widmen“. Trotz dieses Mißerfolges bleibt das wache Auge der Verbraucher gefordert. Denn schließlich lebt die Bio-Verordnung, so Hans-Georg Borowski-Kyhos von der Landeskontrollbehörde Baden-Württemberg, von „der Aufmerksamkeit und Initiative der Konsumenten“. Ob die KIB allerdings bei der Bekämpfung von Pseudo-Bio-Waren mehr Erfolge als Mißerfolge aufzuweisen hat, bleibt deren Geheimnis. Gegenüber der taz verweigerte man jegliche Auskunft dazu. Vielleicht aus gutem Grund? Ina Rust

Koordinierungsstelle Irreführende Biokennzeichnung, Baumschulenweg 11, 64295 Darmstadt

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