■ Kommentar: Bildung im Gestrüpp
Das Zulassungsrecht an den Hochschulen ist kompliziert genug. Durch Briefchen wie dem des TU-Präsidenten Manfred Fricke wird es nun noch der Kungelei unterworfen. Menschen werden abgewiesen, weil ein Senator – bei zugegeben miserablen finanziellen Rahmenbedingungen – mit willkürlichen und ungesetzlichen Methoden „den Studentenberg“ abträgt. Der Wissenschaftssenator Manfred Erhardt ficht mannhaft den Kampf gegen das Nach-68er-Relikt offener Hochschulen. Doch was soll das? Seit 20 Jahren drängen immer mehr Menschen an die Hochschulen. Darin drückt sich mehr aus als der subjektivistische Wunsch nach Bildung und Mußestunden an der Uni. Diese Gesellschaft braucht schließlich ausgebildete und zugleich urteilsfähige Menschen. Deshalb stieg die Zahl der Studierenden seit 1977 um 75 Prozent, die der Lehrenden aber nur um 1,7 Prozent. Wer die StudentInnen zum flotteren Abschluß bringen will, der muß kleinere, überschaubare Unis bieten oder ein Grundstipendium, das neun Semester plus eine Examensphase lang vom Nebenjob befreit. Verfassungswidrige Zulassungsbeschränkungen aber helfen nicht, weil die Asten inzwischen das Grundgesetz besser kennen als der Minister. Christian Füller
Siehe Bericht Seite 22
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