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■ BiergärtenSicherheit geht vor

Nürnberg (dpa) – Betreiber von Biergärten sind für die Sicherheit ihrer Gäste mitverantwortlich. Selbst wenn ein Ast aus einem Baum herabstürzt und einen Gast verletzt, hafte der Wirt zumindest teilweise für den Schaden, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Im vorliegenden Fall war ein zentnerschwerer Ast auf eine Frau gestürzt und hatte sie schwer verletzt. Obwohl die Verantwortung für die „Verkehrssicherheit“ der Bäume bei der Brauerei lag, muß der Wirt nun für den Schadenersatz aufkommen.Foto: Volker Derlath

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