Bidens Schlappe vor Gericht: Grenzen der Dekretpolitik
Joe Biden hat seine Amtszeit mit vielen Dekreten begonnen. Jetzt ist er mit seinem Abschiebemoratorium an einem Bundesrichter gescheitert.
M it einer Fülle von Dekreten hat der neue US-Präsident Joe Biden in seiner ersten Amtswoche alles in Bewegung gesetzt, um so viel wie möglich von der Politik seines Vorgängers Donald Trump sofort rückgängig zu machen. Von „Sleepy Joe“, wie ihn Trump verächtlich nannte, kann keine Rede sein. Speedy Joe trifft es besser.
Aber wer schnell loslegt, kommt schnell an Grenzen. Ein Bundesrichter in Texas hat am Dienstag eines der wichtigsten Versprechen Bidens außer Kraft gesetzt: Das 100-tägige Abschiebemoratorium, das Biden schon am ersten Amtstag aussprach, verletze Bundesrecht, argumentiert der Richter. Dabei nahm er noch nicht einmal Bezug auf eine noch fünf Tage vor dem Ende von Trumps Amtszeit veröffentlichte Regelung des Heimatschutzministeriums. Nach der braucht jegliche Änderung der Migrationspolitik mindestens ein halbes Jahr Vorlauf und Abstimmung mit den Bundesstaaten. Ob diese Verordnung ihrerseits zulässig ist, wird vermutlich ebenfalls Gerichte beschäftigen.
Für Menschen, die akut von Abschiebung bedroht sind, heißt das zunächst neue Unsicherheit. Möglich, dass die Verfügung aus Texas von der nächsten Instanz gekippt und vom Obersten Gericht wieder bestätigt wird. Oder andersherum. Dabei wollte sich Biden mit dem Moratorium vor allem Zeit verschaffen, um weiterreichende Reformen der Migrationspolitik formulieren und verabschieden zu können.
Unabhängig davon, wie der Rechtsstreit um das Moratorium ausgeht: Er zeigt vor allem die begrenzte Reichweite des Regierens mit Dekreten, von denen Biden in seiner ersten Woche mehr unterzeichnet hat als je ein Präsident vor ihm. Es ist ein ewiges Pingpong: Trump machte Obamas Dekrete rückgängig, Biden Trumps. Natürlich ist das besser als Nichtstun, zumal angesichts der denkbar knappen demokratischen Kongressmehrheit offen ist, was in den ersten zwei Jahren dort eigentlich zu schaffen ist.
Aber die Versuchung ist groß, sich gar nicht erst um Kongressmehrheiten zu bemühen, wo Dinge per Dekret erst einmal geregelt sind. Doch Gesetze sind nicht einfach per Federstrich rückgängig zu machen. Bidens Wunsch nach Einheit der USA wird genau hier mit Führungskraft ergänzt werden müssen. Auf viele Trump-Wähler*innen wirkt eine 100-tägige Aussetzung von Abschiebungen ungefähr wie die Ankündigung, die Polizei werde für 100 Tage keine Morde mehr verfolgen. Schafft es Biden nicht, diese Irrationalitäten aufzuknacken, bleiben die US-Amerikaner*innen sich selbst spinnefeind und seine Politik bleibt nur ein Strohfeuer.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“