: Bewährungsstrafen
Rostock (dpa) – Die früheren Rostocker SED-Spitzenfunktionäre Ernst Timm und Heinz Kochs sind wegen Mißbrauchs ihrer damaligen Vertrauensstellungen jeweils zu 15 Monaten Bewährungsstrafe und Geldbußen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß für ein privat genutztes Wochenendhaus der Ex- SED-Größen rund 80.000 DDR- Mark aus dem Volksvertreterfonds – einer Art Reserve des Rostocker Rates der Stadt – geflossen waren.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen