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Bewährungsstrafen für Rechtsradikale

Wegen Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole hat gestern das Landgericht fünf Rechtsradikale zu Bewährungsstrafen zwischen zwei Monaten und zwei Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Die fünf gehörten zu einer Gruppe von 70 Hooligans, die am Himmelfahrtstag 1993 auf einem Fahrgastschiff zwei Jordanier zusammengeschlagen hatten. Sie hatten auf dem mit 450 Passagieren besetzten Schiff Flaschen und Stühle geworfen und ausländerfeindliche Lieder gegrölt.

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