Bewährungsstrafe für Berliner NPD-Chef: Schmidtke rockt nicht mehr
NPD-Landeschef Schmidtke wird erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. Grund sind die „Schulhof-CDs“. Montag folgt der nächste Prozess.
Für Sebastian Schmidtke wird es eng. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den NPD-Landesvorsitzenden wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Schmidtke wurde damit für das Erstellen und Verbreiten der sogenannten Schulhof-CDs bestraft, die er im Wahlkampf für das Berliner Abgeordnetenhaus 2011 produziert hatte.
Mindestens zwei Stücke auf der CD mit Rock-, Metall- und Hiphop-Musik, so die Urteilsbegründung, haben klar volksverhetzenden Charakter. MigrantInnen werden dort als „dreckiges Asi-Pack“ bezeichnet, die „mit dem Messer in der Tasche auf Deutschenjagd“ seien. Mehrfach wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen, dazu, sich „endlich zu wehren“. Für Schmidtke ist es bereits die zweite Freiheitsstrafe: Erst im Dezember war er, ebenfalls wegen Volksverhetzung, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Etwa 1.000 Stück der Wahlkampf-CDs produzierte die NPD, um sie auf Schulhöfen und an Infoständen zu verteilen. Schmidtke war für die Zusammenstellung der Lieder, die Gestaltung des Covers und die Produktion verantwortlich, außerdem steuerte er ein persönliches Grußwort bei. Die CDs wurden kurz vor der Wahl im September 2011 produziert und verteilt. Im März 2012 beschlagnahmte dann die Polizei bei einer Durchsuchung von Schmidtkes Militaria-Laden in Schöneweide eine Kiste mit den CDs, kurz nachdem diese indiziert worden waren.
Den Tatverlauf räumte Schmidtke im Prozess ein und bestritt auch nicht, maßgeblich an ihrer Gestaltung, Produktion und Verteilung beteiligt gewesen zu sein. Sein Verteidiger, der mit immer abstruseren Anträgen für ständige Prozessunterbrechungen sorgte, hielt dennoch ein ausgedehntes Plädoyer, in dem er argumentierte, die CD greife lediglich „politische Themen des Wahlkampfs“ auf. Die Äußerungen seien dabei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Richterin sah das anders, auch wenn sie mit ihrem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten blieb. Positiv für den Angeklagten wirkte sich laut Richterin aus, dass er den Tatverlauf eingeräumt habe, die Tat schon länger zurück liege und nur wenige der CDs am Ende tatsächlich verteilt worden seien. Negative Auswirkung haben Schmidtkes Vorstrafen: Zusätzlich zu der letzten Freiheitsstrafe wurde er bereits sechs Mal zu Geldstrafen verurteilt.
Die Bewährungsauflagen einzuhalten, scheint angesichts dieser Bilanz nicht ganz einfach – und am Montag erwartet Schmidtke bereits der nächste Gerichtstermin. Dort geht es um falsche eidesstattliche Versicherung: Schmidtke hatte angegeben, nichts mit dem Netzwerk „Nationaler Widerstand“ zu tun zu haben. Linken-Fraktionsführer Udo Wolf, der das anders sieht, zeigte den NPD-Mann deswegen an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Neue EU-Kommission
Es ist ein Skandal
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative