: Bettenbörse verlor
Im Datenschutz-Rechtsstreit ist die „Berliner Bettenbörse“ auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht unterlegen. Der Anbieter der Bettenbörse im Btx- System darf nicht schon für das Blättern potentieller Kunden in dem Verzeichnis personenbezogene Daten abfragen. Für das Blättern werden keine Gebühren erhoben. Zur Begründung führte das OVG an, daß nach dem Btx- Staatsvertrag ein Anbieter nur dann personenbezogene Daten abfragen darf, wenn dies für das Erbringen der Leistung, den Abschluß oder die Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist. Die Bettenbörse enthält Daten über freie Zimmer von über 60 Hotels mit einer Kapazität von rund 8.000 Betten. Das Programm bietet die Möglichkeit, ein Zimmer auszuwählen und zu buchen. Dafür wird dann eine Gebühr erhoben.ADN
Nur noch 390 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 390 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen