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Betrogen, um Notlage zu überbrücken

Weil ein 36jähriger Tiefbauunternehmer ein Jahr lang Sozialleistungen in Höhe von 43.000 Mark beansprucht hatte, wurde er jetzt von einem Schöffengericht wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Nachdem sich der Tiefbaufacharbeiter selbständig gemacht hatte, kassierte er weiter Arbeitslosenhilfe als „sichere Einnahmequelle“. Er sei in die Misere geraten, nachdem ihn seine Frau habe sitzen lassen. Gleichzeitig sei er im Jahr 1988 hochverschuldet bei der Bank gewesen. Um aus dem „Schlamassel“ herauszukommen, habe er keinen anderen Weg gesehen, als sich selbständig zu machen. Zu Beginn aber hätten seine Auftraggeber nicht pünktlich gezahlt. Die Arbeitslosenhilfe habe er daher als „Überbrückungsgeld“ betrachtet.