Betr.: Miethai & Co: Blauer Dunst
Rauchen und Mietrecht ■ Von Andree Lagemann
Rauchen schädigt die Gesundheit und ist obendrein teuer. Nicht nur die hohen Ziga-rettenpreise wirken sich ungünstig auf die finanziellen Verhältnisse aus, auch im Mietverhältnis kann die Sucht kostenträchtige Folgen haben.
Zwar gehört das Rauchen zum sozial adäquaten Verhalten in dieser Gesellschaft und wird von der Rechtsprechung dementsprechend als vertragsgemäßes Verhalten, als ein Teil der individuellen Lebensgestaltung in der Privatwohnung hingenommen. Der Spaß hört aber auf, wenn die Sucht überhand nimmt, in der gemieteten Wohnung Kette geraucht wird und es zu übermäßigen Nikotinablagerungen auf Tapeten, Gardinen etc. kommt.
So meinte das Landgericht Paderborn in einer aktuellen Entscheidung, dass deutliche Nikotinspuren auf den Tapeten nach nur zweijähriger Mietzeit einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten begründen können. Soweit die Tapeten nach nur zwei Jahren Mietzeit stark vergilbt und fast bräunlich aussähen und dreimaliges Überstreichen notwendig sei, um die Nikotinspuren zu beseitigen, müsse von einem übermäßigen Rauchen in der Wohnung ausgegangen werden. Ein solcher Raucherexzess könne nicht mehr als vertragsgemäße Nutzung angesehen werden (LG Paderborn, Urteil v. 23.3.00). Die rauchenden Mieter mussten in diesem Fall an ihre ehemaligen Vermieter knapp zweitausend Mark zahlen.
Auch nichtrauchende Mieterinnen sind zu Hause bisweilen unfreiwillig dem blauen Dunst ausgesetzt: Bei Altbauten dringt mitunter Tabakrauch aus der Nachbarwohnung auf verschlungenen Wegen durch marode Wände oder Zimmerdecken in die Wohnung. Hier liegt ein Mangel der Mietsache vor, der die Mieterin berechtigt, neben einem möglichen Recht auf Mietkürzung, vom Vermieter die Beseitigung der Ursachen zu verlangen. Unabhängig von der Verschuldensfrage ist nämlich immer der Vermieter verpflichtet, der Mieterin während der Mietzeit die Wohnung instand zu halten und Mängel zu beseitigen.
Andree Lagemann ist Berater bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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