■ Gurke des Tages: Bestechungsgeld
Gottes Wege sind immer noch unergründlich: Gleich nach ihrer Hochzeit ist eine 23jährige Braut aus dem Adriastädtchen Pesaro in ein Kloster geflohen. Während der Trauung sei ihr eine „himmlische Frau“ erschienen, erklärte die Frischvermählte, die ihr den Eintritt ins Kloster nahegelegt habe. Das Hochzeitsmahl stand die so Berufene noch durch, doch am späten Abend floh sie nach Rom und bat, noch im Brautkleid, in einem Nonnenkonvent um Aufnahme. Ihrem verdutzen Ehemann hinterließ sie einen Zettel, auf dem sie ihm mitteilte, sie wolle nicht mehr mit ihm, sondern mit Christus zusammenleben. Solch schändliches Tun nennen Katholiken normalerweise Ehebruch.
Bestechungsgeld
Kassel (AFP) – Eine vom Polizisten dem Tatverdächtigen angebotene Zigarette dient dem Fahndungserfolg und ist deshalb eine „besondere Aufwendung“ im Interesse des Arbeitgebers. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Die Richter gaben der Klage eines Kripo-Angestellten statt, der wegen dieser Ausgaben einen Gehaltszuschlag von 50 Mark gefordert hatte. Der Kläger argumentierte damit, daß er seinen Gesprächspartnern oft eine Zigarette, eine Cola oder einen Kaffee ausgebe, „um den Umgang mit ihnen einfacher und verläßlicher zu gestalten“.
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