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Archiv-Artikel

Bestechung und Untreue

betr.: „Peter Hartz verurteilt“

Peter Hartz ist kein gewählter Volksvertreter und für die menschenverachtenden Gesetzesbeschlüsse nicht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In diesem Prozess ging es um Bestechung und Untreue. Die Bestechung ist gestanden und wird bestraft. Mit Haft zur Bewährung ausgesetzt und Geldstrafe. Ob die Bestrafung eines Erwerbslosen, der versucht, sich in der Leistungsabteilung des „JOB-Centers“ einen Vorteil zu verschaffen, im Verhältnis zu dessen Vermögen auch so milde ausgefallen wäre? Oder die Kürzung, weil er einen „Job“ nicht widerspruchslos annimmt?

UWE KOOPMANN, Zetel-Astederfeld