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Besserer Schutz am Bildschirm

Einen verbesserten Gesundheitsschutz haben seit Anfang dieses Jahres ArbeitnehmerInnen, die an Bildschirmgeräten sitzen. Dies teilten gestern die Verbände der Ersatzkassen mit. Eine Brüsseler Richtlinie verpflichtet die ArbeitgeberInnen nicht nur zum Schutz vor seelischen und körperlichen Gefährdungen.

Der Sprecher der Ersatzkassenverbände, Lothar Thormählen, betonte auch, daß die Beschäftigten ein Recht auf qualifizierte Untersuchungen haben. Sollten die AugenärztInnen feststellen, daß aufgrund der Bildschirmarbeit eine Brille getragen werden muß, so haben die ArbeitgeberInnen die Kosten dafür zu übernehmen. dpa

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