: Beschwerde
Gegen die Regelung, daß Grundstückserwerbe nach dem Modrow-Gesetz ab dem 15. Juni 1990 nicht rechtmäßig sind, wollen Betroffene Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Stichtagsregelung des am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Sachenbereinigungsgesetzes, sagte gestern der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhard Beleites. Von der Regelung sind rund 15.000 Erwerber in den neuen Ländern betroffen. Die Beschwerde soll laut Beleites in den nächsten Tagen in Karlsruhe eingereicht werden. Die Regelung, daß nach dem 14. Juni 1990 beurkundete Kaufverträge keine Wirksamkeit haben sollen, sei nicht verfassungskonform, wird argumentiert.dpa
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen