: Beschwerde
Gegen die Regelung, daß Grundstückserwerbe nach dem Modrow-Gesetz ab dem 15. Juni 1990 nicht rechtmäßig sind, wollen Betroffene Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Stichtagsregelung des am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Sachenbereinigungsgesetzes, sagte gestern der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhard Beleites. Von der Regelung sind rund 15.000 Erwerber in den neuen Ländern betroffen. Die Beschwerde soll laut Beleites in den nächsten Tagen in Karlsruhe eingereicht werden. Die Regelung, daß nach dem 14. Juni 1990 beurkundete Kaufverträge keine Wirksamkeit haben sollen, sei nicht verfassungskonform, wird argumentiert.dpa
Nur noch 440 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 440 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen