Beschneidung der Informationsfreiheit: Senat macht das Licht aus
Der Berliner Senat will die Herausgabe von Informationen massiv einschränken. Eine Verbindung zur aktuellen Fördergeldaffäre liegt auf der Hand.
Tausende Seiten an Vermerken, Protokollen und E-Mails zur CDU-Fördergeldaffäre wurden Mitte Januar durch das Portal „Frag den Staat“ veröffentlicht. Per Informationsfreiheitsgesetz wurden von den Transparenzaktivist:innen pauschal alle Dokumente angefragt, die die fragwürdige Förderung von Projekten gegen Antisemitismus betreffen. Eine interessierte Öffentlichkeit kann seitdem nachvollziehen, wie CDU-Abgeordnete massiv Einfluss nahmen und wie Verwaltungsmitarbeiter:innen immer wieder auf Bedenken hinwiesen und Widerstand gegen eine rechtlich überaus fragwürdige Finanzierung leisteten.
Dass die Veröffentlichung bei Abgeordneten der CDU auf wenig Begeisterung stieß, darf als ausgemacht gelten. Ein Zusammenhang mit einem neuen Vorstoß des schwarz-roten Senats, gilt zumindest für Frag den Staat, das am Dienstag zuerst berichtete, als wahrscheinlich. Demnach soll das seit 1999 existierende Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv entkernt werden.
So sollen in das Gesetz zehn Ausnahmevorschriften aufgenommen werden, mit denen Behörden IFG-Anfragen ablehnen können, etwa bei Anfragen im Zusammenhang mit IT, Telekommunikation und Energie, aber auch bei Verkehr, Medien und Kultur. Ebenfalls sollen Informationen untersagt werden, wenn sie in einem Gerichtsverfahren relevant werden könnten. Bereits am 26. Februrar wurde das Gesetz in der ersten Lesung ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Amnesty International
Der Gesetzesvorschlag wird vom Senat mit dem Schutz kritischer Infrastruktur und den jüngsten Anschlägen auf das Stromnetz erklärt. In der Begründung heißt es: „Dieser Gefährdungssituation muss wirksam und nachhaltig entgegengetreten werden. Unter anderem weitgehende Transparenzpflichten stehen dazu in einem deutlichen Spannungsverhältnis.“ Das Portal Frag den Staat weist hingegen darauf hin, dass „die Angreifer ihre Informationen über ihr Anschlagsziel – eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde – nicht durch einen IFG-Antrag bekommen“ haben. Ebenso wenig ist die Einschränkung der Informationsfreiheit in anderen Bereichen, vor allem der Kultur zu erklären.
Autoritäre Praktik
Die Kritik auf die Pläne ließ nicht lange auf sich warten und ist massiv. Die Journalist:innen-Gewerkschaft dju warnt vor einem Systemwechsel. Bislang gelte: „Informationen sind öffentlich, es sei denn, die Behörde kann im konkreten Einzelfall nachweisen, dass eine Veröffentlichung etwa die öffentliche Sicherheit gefährdet.“ Dieser Grundsatz solle nun „für weite Bereiche der Verwaltung abgeschafft werden“. Amnesty International schreibt: „Die Einschränkung des Zugangs zu Informationen kennen wir als autoritäre Praktik. CDU und SPD sollten sie nicht in Berlin etablieren.“
Der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco sagte: „Darlegungspflichten für die Exekutive sind unverzichtbar, um Misswirtschaft und Korruption vorzubeugen.“ Ebenso schlägt er die Brücke zur aktuellen Affäre: „Die Beschneidung von Transparenzpflichten ist die absolut falsche Antwort angesichts des Fördermittelskandals der Berliner CDU.“
Dieser hat nach einem Bericht des Tagesspiegels auch den Antikorruptionsbeauftragten der Kulturverwaltung beschäftigt. Laut seinem 9-seitigen Bericht aus dem Oktober, der derzeit noch per IFG-Abfrage abrufbar wäre, stelle das Handeln der CDU-Abgeordneten und der Kultur-Senator:innen ein „erhebliches Risiko für Korruption und Misswirtschaft dar“. Angesichts des Entscheidungsdrucks auf die Verwaltung kritisiert der Bericht: „Eine solche Vorgehensweise, die eindeutig dem geltendem Zuwendungsrecht widerspricht, begünstigt zudem das Risiko, dass Fördermittel für Projekte bewilligt werden, deren Ziele primär politischen Interessen dienen.“
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